Wo ist das Problem?

Seit langem wird in Österreich über eine Reform der Sozialversicherungen debattiert. Jetzt hat die Bundesregierung umfangreiche Gesetzesvorschläge dafür vorgelegt, die – aus ganz unterschiedlichen Gründen – auf viel Kritik stoßen. Die SPÖ oder der Hauptverband der Sozialversicherungsträger haben schon angekündigt, kommende Gesetzesbeschlüsse vor den Verfassungsgerichtshof zu bringen, weil sie ihres Erachtens verfassungswidrig seien. 

Jetzt könnte man vermuten, dass es (in einem Sozialstaat wie Österreich) um Verletzung eines Rechts auf Unterstützung im Krankheitsfall oder auf Sozialleistungen geht. Nur finden sich solche sozialen Grundrechte nicht im Text der Bundesverfassung (was aber nicht heißt, dass es sie nicht in einem gewissen Ausmaß doch bei uns gibt). Aber darum geht es auch gar nicht bei der Frage der Verfassungswidrigkeit. Es geht vielmehr darum, dass mit den Vorschlägen sehr stark in die sogenannte Selbstverwaltung eingegriffen werden soll. Die Sozialversicherung ist nämlich (auch wenn viele Versicherte irgendwie diesen Eindruck haben) kein „staatliches Versicherungsunternehmen“. Sie ist in Form von Selbstverwaltungskörpern eingerichtet, bei denen alle Versicherten Mitglieder sein müssen. 

Im neuen Themenschwerpunkt von unsereVerfassung wollen wir fragen, was es damit auf sich hat, und vor allem wo man das alles in der Bundesverfassung und in Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes findet.