Wo gibt es Selbstverwaltung in Österreich?

Selbstverwaltung bildet einen ganz wesentlichen Teil der Organisation und Erfüllung öffentlicher Aufgaben in Österreich.  

Jede Gemeinde ist als Selbstverwaltungskörper eingerichtet. Gemeinden sind also nicht bloß Verwaltungseinheiten wie die Bezirke. Sie sind keine Behörden des Bundes oder der Länder. Sie bilden nach Bund und Ländern die dritte Ebene des Bundesstaates. Es gibt aber ein ganz entscheidendes Merkmal der Gemeinden: Sie können keine Gesetze erlassen (es gibt also keine „Gemeindegesetze“) und es gibt auch keine Gerichtsbarkeit auf Gemeindeebene. Beides gibt es nur auf Bundes- und Landesebene. Was die Gemeinden aber sehr wohl können, ist bestimmte Verwaltungsangelegenheiten mit Verordnungen zu regeln, die in ihren Wirkungen ähnlich wie Gesetze sind. Die Gemeinde ist eine Gebietskörperschaft. Das heißt, sie umfasst alle Menschen, die in einem bestimmten Gebiet wohnen. 

Alle anderen Selbstverwaltungskörper werden als „nichtterritorial“ oder „personell“ bezeichnet. Das heißt, die Mitgliedschaft in ihnen und die Aufgaben, die ihnen zukommen, sind nicht auf ein geographisches Gebiet beschränkt. Sie hängen mit einer bestimmten Eigenschaft (z. B. Arbeitnehmer/in) und bestimmten Aufgaben (z. B. Krankenversicherung) zusammen. 

Das sind einmal die gesetzlichen Berufsvertretungen oder Kammern. Die Arbeiterkammer, die Wirtschaftskammer, die Landwirtschaftskammer, die Rechtsanwaltskammer usw. sind jeweils als Selbstverwaltungskörper eingerichtet. 

Die verschiedenen Sozialversicherungsträger sind als Selbstverwaltungskörper der Versicherten eingerichtet. Hier richtet sich die Zugehörigkeit nach Branche (z. B. öffentlich Bedienstete) und/oder Wohnort (Gebietskrankenkassen). 

Auch die Österreichische HochschülerInnenschaft ist ein Selbstverwaltungskörper, dem alle Studierenden an österreichischen Hochschulen und Fachhochschulen angehören. 

Andere große Organisationen der Sozialpartnerschaft wie der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) oder die Industriellenvereinigung sind keine Selbstverwaltungskörper. Sie sind als Vereine im Sinne des Vereinsgesetzes (LINK) organisiert. Die Mitgliedschaft bei ihnen beruht auf Freiwilligkeit.