Wie reagiert der Staat auf eine Epidemie?

Worüber sich eigentlich alle einig sind, ist, dass der Staat für Sicherheit sorgen soll. Dazu gehören in den europäischen Staaten vor allem die soziale Sicherheit und die Gewährleistung eines gut funktionierenden Gesundheitssystems. Die Bundesverfassung bestimmt, wer für die Regelung dieser Aufgaben und ihre Umsetzung und Sicherstellung verantwortlich ist. Wie das gehen und was genau passieren soll, regeln Bundesgesetze, die für ganz Österreich gelten, und Landesgesetze in jedem Bundesland. 

Das wichtigste Gesetz ist das Epidemiegesetz. Viele seiner Bestimmungen gehen schon auf Gesetze aus dem 19. Jhdt. zurück. 1950 wurde es neu erlassen und seitdem immer wieder überarbeitet und aktualisiert. Für die Umsetzung der Regelungen des Epidemiegesetzes ist der Gesundheitsminister zuständig. In manchen Bereichen sind auch die Justizministerin und der Innenminister zuständig. 

Das Epidemiegesetz enthält Regelungen über besonders gefährliche Krankheiten, die angezeigt werden müssen. Es ermöglicht, Kranke zu isolieren, und herauszufinden, mit wem Kranke Kontakt hatten. Es enthält Bestimmungen über die Einschränkung von Versammlungen oder die Schließung von Schulen. Damit das Gesetz in vielen Situationen angewendet werden kann, ist vieles sehr weit formuliert. 

Der Bundesminister für Gesundheit muss in einer Situation wie jetzt aber ganz konkrete Maßnahmen setzen. Das Epidemiegesetz sieht dafür vor, dass er Verordnungen und Erlässe beschließt. Das kann der Gesundheitsminister alleine machen. Er braucht dazu rechtlich weder die Zustimmung der Bundesregierung noch des Parlaments. So soll schnell reagiert werden können. 

Die Bundesverfassung stellt aber klar: Eine Verordnung darf nur erlassen werden, wenn das im Gesetz auch vorgesehen ist. Und sie darf nur so weit reichen, wie es das Gesetz beschreibt. Der Verfassungsgerichtshof kann prüfen, ob diese Bedingungen eingehalten wurden. Wenn das nicht so war, kann er die Verordnung aufheben. 

Jetzt hat sich gezeigt, dass die im Epidemiegesetz vorgesehenen Möglichkeiten nicht reichen. Daher hat der Nationalrat am 15. März 2020 das „COVID-19-Maßnahmengesetz“ beschlossen. Dieses Gesetz ist die Grundlage für Verordnungen, mit denen Geschäftszeiten, Ausgangsbeschränkungen und weitere Maßnahmen umgesetzt werden.

KOMMENTARE: 

Hier ist der vollständige Text des Epidemiegesetzes: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010265 

Hier findet man alle Verordnungen und Erlässe zum Corona-Virus: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Rechtliches.html