Wie ist Selbstverwaltung organisiert?

Von den Selbstverwaltungskörpern wurden nur die Gemeinden schon durch die Bundesverfassung geschaffen (mehr dazu in der nächsten Folge). Alle anderen Selbstverwaltungskörper werden durch Bundesgesetz (für ganz Österreich) oder Landesgesetz (also in einem bestimmten Bundesland) eingerichtet. Ein Selbstverwaltungskörper kann also nicht von seinen „Mitgliedern“ gegründet werden. 

Für alle Selbstverwaltungskörper gelten dieselben Organisationsprinzipien: 

Jeder Selbstverwaltungskörper ist für die Besorgung bestimmter gemeinsamer Aufgaben verantwortlich. Das nennt man eigenen Wirkungsbereich. Diese Verantwortung ist durch Gesetz übertragen. Bei ihrer Erledigung ist er weisungsfrei. Das heißt, weder Behörden des Bundes noch der Länder (z. B. Bundesministerin oder Landeshauptmann) können ihm vorschreiben, was und wie er etwas zu machen hat.  

Jeder Selbstverwaltungskörper kann in seinem Wirkungsbereich Rechtsakte erlassen. In den Gemeinden sind das Verordnungen, die für das gesamte Gemeindegebiet gelten. In den anderen Selbstverwaltungskörpern spricht man meist von Satzungen. Sie gelten für alle Mitglieder. 

Jeder Selbstverwaltungskörper muss demokratisch organisiert sein. Das heißt, es muss demokratische Wahlen für die Entscheidungsgremien und Funktionen geben, und die Entscheidungsfindung muss demokratisch passieren. Dabei besteht ein großer Gestaltungsspielraum (z. B. gibt es bei manchen Kammerwahlen die Möglichkeit des e-votings oder ein Ausländerwahlrecht).  

Selbstverwaltungskörpern können auch andere öffentliche Aufgaben übertragen werden. In diesen Fällen werden sie als Behörden des Bundes oder der Länder tätig. Das heißt, dass sie im „übertragenen Wirkungsbereich“ den Weisungen von Behörden des Bundes oder der Länder Folge leisten müssen.