Welchen Einfluss hat das EP auf Umwelt und Klimawandel?

Das EU-Umweltbüro hat die österreichischen Kandidatinnen und Kandidaten zu ihrer Position in Umweltangelegenheiten befragt. Die Antworten, worin sie etwa die größten Herausforderungen sehen oder wohin sich Europa bewegen soll, kann man im „Umweltcheck“ nachlesen.

Doch was kann das Europäische Parlament (EP) denn tatsächlich in Umweltfragen bewirken? Ein Blick auf einige vergangene Tätigkeiten zeigt, dass das EP bzw. dessen Abgeordnete sich regelmäßig mit umweltpolitischen Themen beschäftigen. Maßnahmen der Umweltpolitik stützen sich dabei auf Art 191 AUEV.

Die Bekämpfung des Klimawandels nennt das EP als eine seiner Prioritäten – wie die folgenden Beispiele zeigen, spielen sich umweltrechtliche EU-Maßnahmen im großen Rahmen ab.

Bis 2030 sollen mit der gemeinsamen Klima- und Energiepolitik drei Hauptziele erreicht werden: Die Senkung der Treibhausgasemissionen (THG) um mindestens 40 % (gegenüber dem Stand von 1990), die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energiequellen innerhalb der EU auf mindestens 27 % und die Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 27 % (Paket zur Energieunion (2015)).

Der Energiesektor ist für einen Großteil der THG verantwortlich. Im Rahmen der Energieunion setzt sich die EU daher für eine nachhaltige, CO2-arme und klimafreundliche Wirtschaft ein. Eine wesentliche Rolle spielt dabei das EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS), das zuletzt im März 2018 reformiert wurde. Beim EU-EHS geht es – vereinfacht gesagt – darum, dass THG-Emittenten Zertifikate erhalten, die den Ausstoß einer bestimmten Menge an THG erlauben, und gehandelt werden können. Die Gesamtzahl der Zertifikate wird jährlich gesenkt, sodass die Gesamtmenge an THG schrittweise zurückgehen sollte.

Wälder bedecken etwa 43 % der Landfläche in der EU und absorbieren jährlich das Äquivalent von 10,9 % der gesamten THG der EU (Infografik des EP). Die EU setzt sich daher für die Aufforstung und verbesserte Waldbewirtschaftung gegen den Klimawandel ein. Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die THG aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) auszugleichen, indem sie ihre Wälder so bewirtschaften, dass die entsprechende Menge an CO2 abgebaut wird.

Erst vor wenigen Wochen sprach sich das EP dafür aus, Einwegkunststoff-Artikel (single-use plastics) zu verbieten. Damit soll insbesondere einer weiteren Verschmutzung der Meere entgegengewirkt werden: Derzeit stellen ca 80% der Abfälle im Meer Plastikmüll dar. Diese Richtlinie ist Teil des Aktionsplans zur Kreislaufwirtschaft der Europäischen Union. Sie soll noch vor dem Sommer in Kraft treten und verpflichtet die Mitgliedstaaten dann, bis 2021 in ihrer jeweiligen Rechtsordnung Maßnahmen zu treffen, um die Ziele der Richtlinie zu erreichen.