Was ist ein Erlass, was ist eine Verordnung, ein Gesetz?

Es scheint, als würden die Rechtsvorschriften zum Umgang mit der Corona-Krise fast täglich angepasst. In den Nachrichten wird über Gesetze, Verordnungen, Erlässe berichtet. Der „Oster-Erlass“, der private Zusammenkünfte über Ostern einschränken sollte, wurde schnell berühmt, heftig kritisiert und zurückgenommen. Rechtsexpertinnen und -experten kritisieren das inzwischen und fragen, ob das alles überhaupt noch „verfassungsgemäß“ sei. Aber was sind das eigentlich alles für Vorschriften? 

Die Bundesverfassung ist sehr streng: Alles, was der Staat tut, muss eine Grundlage in der Verfassung haben. Wenn staatliche Stellen allgemeine Vorschriften erlassen wollen, die für alle oder für einen sehr großen Personenkreis (einschließlich Unternehmen gelten), dann muss das in Form eines Gesetzes oder einer Verordnung geschehen. 

Gesetze, die für ganz Österreich gelten, müssen vom Nationalrat beschlossen werden. Gesetze, die für ein Land gelten, vom Landtag. Niemand anderer (etwa der Bundespräsident, der Bundeskanzler oder die Bundesregierung) darf Gesetze erlassen. Für einen Gesetzesbeschluss muss also immer ein Parlament zusammenkommen, und es müssen die Abläufe und Verfahren genau eingehalten werden, es muss die Möglichkeit zur Diskussion geben. Für Gesetzesbeschlüsse müssen also immer mehrere Akteure zusammenwirken, und sie brauchen grundsätzlich mehr Zeit (auch wenn es, wie aktuell, sehr schnell gehen kann).  

Verordnungen richten sich auch an alle Menschen in Österreich, in einem Bundesland oder zumindest in einer Gemeinde. Im Unterschied zu Gesetzen können sie aber von der Bundesregierung oder einem/einer Bundesminister/in, von einer Landesregierung oder von einem/einer Bürgermeister/in erlassen werden. Die Verordnung wird also nur „von einer Verwaltungsbehörde“ erlassen, und es braucht keinen Beschluss im Parlament. Das geht wesentlich schneller und flexibler. Allerdings darf eine Verordnung nur erlassen werden, wenn das ein Gesetz ausdrücklich erlaubt. In diesem Gesetz muss auch genau beschrieben sein, was die Verordnung regeln darf. 

Im Unterschied dazu ist ein Erlass eine interne Anweisung für die Verwaltung. Ein Erlass gilt nicht für alle Menschen. Mit einem Erlass wird vorgegeben, wie die Verwaltungsbehörden (etwa die Bezirkshauptmannschaften oder die Polizei) ein Gesetz oder eine Verordnung konkret anwenden sollen. Das ist vor allem dann wichtig, wenn Rechtsvorschriften weit formuliert sind. Mit einem Erlass soll dann sichergestellt werden, dass die Verwaltungsbehörden die Vorschriften überall gleich anwenden. Das heißt aber, dass auch mit einem Erlass nur das näher bestimmt werden darf, was schon in einem Gesetz oder in einer Verordnung steht. Ein Erlass kann nie weitergehen, und mit ihm können auch keine neuen Vorschriften geschaffen werden.