Was ist der Verfassungsgerichtshof?

Der Verfassungsgerichtshof ist eines der drei Höchstgerichte in Österreich (neben dem Obersten Gerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof). Ihm kommt eine ganz besondere Bedeutung zu, da er die Einhaltung der Verfassung sicherstellen soll. Es soll im österreichischen Rechtsstaat keinen Rechtsakt geben, der der Verfassung widerspricht. Daher nennt man ihn auch den „Hüter der Verfassung“. Oft wird er auch nur als „VfGH“ bezeichnet. 

Der VfGH hat seinen Sitz in Wien. Er besteht aus insgesamt 14 Richterinnen und Richtern (davon ein/e Präsident/in und ein/e Vizepräsident/in) sowie sechs Ersatzmitgliedern. Mehr über den Gerichtshof und seine Mitglieder findet man hier: https://www.vfgh.gv.at 

Österreich ist ein demokratischer Rechtsstaat. Das heißt, die gesamte Staatsmacht kann nur auf der Grundlage von Gesetzen ausgeübt werden und unterliegt rechtlichen Begrenzungen. Daher sollten auch alle Handlungen des Staates rechtlich geprüft werden können. (Mehr dazu in unserem Basistext http://www.unsereverfassung.at/was-ist-die-verfassung-2/) 

Die Verfassung richtet sich grundsätzlich an die Staatsorgane, also Bundes- und Landesregierungen, Parlamente, Gerichte usw. (eine Ausnahme bilden die  
Grund- und Menschenrechte, die sich an alle Bürgerinnen und Bürger richten). Alle Gesetze und Rechtsvorschriften in Österreich müssen der Verfassung entsprechen. Bei einer möglichen Verletzung von Verfassungsrecht durch ein Handeln des Staates (entweder in der Gesetzgebung, Vollziehung oder Verwaltung), ist der VfGH die einzige Institution, die darüber endgültig entscheidet und dafür sorgt, dass bei der Verletzung Abhilfe geschaffen wird.  

Der VfGH überprüft auch die Handlungen von Staatsorganen und kann bei Konflikten zwischen diesen eine Entscheidung treffen. Das betrifft etwa die Frage, ob sich die Polizei bei einer Amtshandlung an die Menschenrechte gehalten hat. Oder auch die Frage, ob der Bund oder die Länder für die Erlassung eines Gesetzes zuständig sind. Zudem ist er für bestimmte Streitigkeiten bei parlamentarischen Untersuchungsausschüssen, der Prüfung von Wahlen (wie zum Beispiel bei der Bundespräsidentenwahl 2016) oder die Entscheidung über Ministeranklagen zuständig.  

Von zentraler Bedeutung ist die Befugnis des VfGH, erlassene Gesetze und Verordnungen auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu prüfen und gegebenenfalls aufheben zu können.