Was heißt Selbstverwaltung?

Selbstverwaltung bedeutet, dass bestimmte öffentliche Angelegenheiten, die eine (größere) Gruppe von Menschen besonders berühren, auch von diesen besorgt werden sollen. Sie sollen ihre eigenen Angelegenheiten selbst verwalten und – in einem gewissen Rahmen – auch selbst regeln können. 

Selbstverwaltung hat in Europa eine lange Tradition. Städte und Gemeinden, religiöse Gemeinschaften und andere Personengruppen hatten (oder erkämpften) schon im Mittelalter das Recht, ihre Organisation und bestimmte gemeinsame Anliegen selbst zu regeln. Vor allem die Gemeinde wurde ab dem 19. Jahrhundert zum Vorbild dafür, Beteiligung zu ermöglichen und Freiheit (zumindest in beschränktem Rahmen) zu sichern. 

Für die Entstehung des modernen demokratischen Staats (aber ebenso für heute) erfüllt Selbstverwaltung einen wichtigen Zweck: Sie soll aktive, bürgerschaftliche Mitgestaltung fördern, sie soll die Verantwortung für öffentliche, also auch gemeinsame Angelegenheiten fördern, sie soll gegenseitige Unterstützung ermöglichen, und sie soll Freiheit sichern. Selbstverwaltung ist damit auch ein ganz wichtiges Element demokratischer Gewaltenteilung: Sie stellt sicher, dass nicht alles in „staatlicher Linie“ erfolgt (siehe dazu unsere Serie zur Gewaltenteilung).  

Auch wenn sie oft gar nicht wissen, dass es sich um Selbstverwaltung handelt, verbinden viele Menschen das alles mit der Gemeinde, in der sie leben. Hier haben sie das Gefühl, zu „wissen, worum es geht“. Hier gibt es auch ein großes Interesse an Sachpolitik und Bereitschaft, in der einen oder anderen Weise mitzutun. In großen Städten ist das schon schwieriger. Und in anderen Bereichen wie den Berufsvertretungen (Kammern) oder Sozialversicherungsträgern fällt das vielen schon schwer. Hier nehmen die meisten eine große, oft recht bürokratische Organisation wahr. Sie erwarten Leistungen und Service. Sie sehen sich also als Kundinnen und Kunden, aber nicht als Mitglieder. In den Kammern ist das insoweit noch etwas anders, als dort regelmäßig Wahlen der Gremien und Funktionäre stattfinden. Aber in den Sozialversicherungen ist das weit schwieriger nachzuvollziehen, weil die Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten von den Vertretungen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite kommen (z. B. AK, Wirtschaftskammer) und nicht direkt von den Mitgliedern gewählt werden.