Warum wurden jetzt so viele Gesetze auf einmal geändert?

Der Nationalrat hat in den letzten Wochen drei große Gesetzespakete beschlossen. Jedes der „COVID-Gesetze“ umfasst eine Menge an Artikeln und Paragraphen. Mit jedem Artikel wurde ein anderes, schon bestehendes Gesetz verändert, oder es wurden neue Gesetze erlassen. Da kann man, wie auch viele Abgeordnete beklagt haben, schnell den Überblick verlieren. Man kann sich auch fragen, ob die Bundesverfassung das überhaupt erlaubt. 

Nun ist es so, dass die Verfassung ganz wenige Vorgaben dafür enthält, wie Gesetzesvorschläge aussehen müssen. Sie verbietet vor allem nicht, dass mit einem Vorschlag viele Gesetze gleichzeitig geändert werden. Damit schafft sie auch die Möglichkeit (so wie das jetzt passiert ist), sehr schnell viele Änderungen vorzunehmen. Der Verfassungsgerichtshof hat bisher auch kein Problem dabei gesehen. Er hat allerdings betont, dass immer klar sein muss, worüber im Nationalrat abgestimmt wird. Das ist dann der Fall, wenn alle Gesetzentwürfe, Berichte und Anträge im Voraus an die Abgeordneten verteilt werden, die Möglichkeit besteht, sich alles anzusehen, und die Abstimmung genau nach den Regeln durchgeführt wird. 

Das ist ein sehr technischer Zugang. Er geht nicht auf drei ganz praktische Probleme ein: Erstens kann es für alle Beteiligten (auch die Abgeordneten der Regierungsparteien) sehr schwer sein, alles genau zu prüfen. Zweitens ist es schwierig, in einer Debatte auf so viele unterschiedliche Gesetze gleichzeitig einzugehen (sonst ist es ja üblich, dass ein, zwei Gesetze in einer Debatte besprochen werden). Drittens kann man bei Gesetzespaketen oft nur zum ganzen Paket ja oder nein sagen. Die Durchführung einzelner („getrennter“) Abstimmungen und Änderungen kann im Nationalrat sehr kompliziert werden. 

Trotz allem gilt aber: Ein Gesetzespaket und jeder Teil (also jede einzelne Gesetzesänderung) kann vom Verfassungsgerichtshof geprüft werden.