Verfassung und Notsituationen

Die Ausbreitung des Corona-Virus führt zu großen Einschränkungen im öffentlichen Leben. Die Bundesregierung und die Landesregierungen setzen umfangreiche Maßnahmen in Kraft. Der Nationalrat kommt zu Sondersitzungen zusammen. Aber auf welchen Grundlagen passiert das? Wie weit kann der Staat in das Leben der Menschen und in die Wirtschaft eingreifen? Hat die Bundesregierung mehr Macht in Ausnahmesituationen? 

Das sind ziemlich schwierige Fragen. Für viele Menschen ist im Augenblick wohl nicht so wichtig, welche rechtlichen Regeln gelten. Aber je länger eine solche Situation andauert, und je stärker die Maßnahmen zu spüren sind, umso drängender können auch diese Fragen werden. 

Die österreichische Bundesverfassung ist vor 100 Jahren entstanden. Das war in der Zeit nach der Spanischen Grippe, die zwischen 1918 und 1920 grassierte, und zu Millionen Toten führte. Dazu findet sich in der Bundesverfassung aber nichts. Ihre Entstehung war vielmehr von Aufständen und Umsturzversuchen in den Nachbarstaaten Österreichs geprägt. Die Antwort der Bundesverfassung war, auf stabile und funktionsfähige Einrichtungen des Staates zu bauen. Daher ist in Österreich auch nicht vorgesehen, einen Ausnahmezustand auszurufen, in dem etwa die Demokratie eingeschränkt wird. 

unsereVerfassung möchte die Maßnahmen jetzt begleiten und erklären.