Sprechen wir über Entscheidungen in der EU

Seit 1. Juli hat Österreich den Vorsitz im Rat der Europäischen Union. Es hat damit für ein halbes Jahr eine wichtige Rolle in der Vorbereitung und den Verhandlungen dieses Gremiums und soll einen Beitrag für die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten leisten. Der Ratsvorsitz bietet jedem Mitgliedstaat die Chance, sich in besonderer Weise in die EU-Politik einzubringen und zugleich das Bewusstsein für die Bedeutung der EU-Mitgliedschaft im eigenen Land zu stärken. Er macht zugleich auch deutlich, dass es nicht „Brüssel“ ist, das in der EU Entscheidungen trifft, sondern dass es vor allem die Regierungen der Mitgliedstaaten sind, die diese aushandeln und treffen.

Damit stellt sich die Frage, welche Macht und welche Handlungsmöglichkeiten den Regierungen zukommt, was Parlamente und Gerichte dabei zu sagen, und was konkret in Österreich die Bundesverfassung dazu sagt. Darüber wollen wir auf unsereVerfassung sprechen!

Einen ersten Überblick bietet übrigens auch unser Basistext „Österreich in der Welt“ (LINK). Der ist mittlerweile schon auf Arabisch, Bosnisch/Kroatisch, Englisch, Farsi/Dari, Russisch und Türkisch verfügbar!