verschlossene Handkasse und davorliegende Münzen

Schuldenbremsen

Bei den Diskussionen über das Budget geht es immer auch darum, ob und wenn, wieviel Schulden gemacht werden sollen. Seit einigen Jahren gibt es Vorschläge, eine „Schuldenbremse“ in der Bundesverfassung zu regeln. Damit sind Regelungen gemeint, die die Staatsausgaben begrenzen oder die Aufnahme neuer Schulden verbieten.

Wie wir in dieser Serie schon erwähnt haben, gibt es solche Regeln auch schon in der Bundesverfassung, etwa die Verpflichtung, auf einen ausgeglichenen Staatshaushalt zu achten (siehe Beitrag “Vorgaben für das Budget“) oder mit dem Bundesfinanzrahmengesetz mittelfristig zu planen (siehe Beitrag “Finanzrahmen & Bundesfinanzgesetz“). Auch im Bundeshaushaltsgesetz, das alles über die Budgetplanung des Bundes im Detail regelt, gibt es eine Regel, nach der die Aufnahme neuer Schulden sehr begrenzt wird (max. 0,35% des Brutto-Inlandprodukts). Das Problem dabei ist: Keine dieser Regelungen sieht Konsequenzen für den Fall vor, dass sich Bundesregierung oder Nationalratsmehrheit nicht daran halten.

Anders sieht es im Bereich des Europarechts aus. Seit dem Vertrag von Maastricht enthalten die EU-Verträge ein Gebot der Vermeidung übermäßiger öffentlicher Defizite und ein Verfahren zur Überwachung der Haushaltsdisziplin (Maastricht-Kriterien). Diese Regeln muss auch Österreich einhalten. Das Defizit eines Staats soll pro Jahr höchstens 3% betragen und die Schulden sollen insgesamt höchstens 60% des BIP ausmachen. Diese Regeln wurden in den letzten Jahren mehrmals noch strenger gefasst, vor allem im Fiskalpakt 2012, den auch Österreich unterzeichnet hat (mehr dazu hier).

Weltweit gibt es sehr viele verschiedene Modelle, um Staatsverschuldung und Staatsausgaben zu regeln (eine Übersicht findet sich hier).

In Europa ist vor allem die Schweizer Schuldenbremse bekannt, die 2001 in einer Volksabstimmung angenommen wurde. Die Schweizer Bundesverfassung bestimmt seither, dass über einen sogenannten Konjunkturzyklus (der mehrere Jahre beträgt), die Ausgaben nicht größer sein dürfen als die Einnahmen. (Näheres hier). In Deutschland dürfen die Bundesländer ab 2020 keine neuen Schulden mehr aufnehmen. Und der Bund darf dort (so wie im österreichischen Gesetz) maximal 0,35% des BIP als neue Schulden aufnehmen: https://bit.ly/2G5HTXf).

In Österreich wird seit 2005 über die Einführung einer Schuldenbremse diskutiert (https://bit.ly/2IPYw76). 2011 scheiterte eine Verankerung in der Bundesverfassung, mit der der Fiskalpakt erfüllt werden sollte. Das damals vorgeschlagene Modell (https://bit.ly/2Gd5JfI) und alles, was seither diskutiert wurde, orientiert sich an den EU-Regeln, Deutschland und der Schweiz. Dazu kommt noch: Das Budget wird ja als Gesetz beschlossen. Wenn darin stünde, dass mehr Schulden als erlaubt aufgenommen werden dürfen, dann würde es der Bundesverfassung widersprechen und könnte vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden.

Warum das alles in den letzten 15 Jahren so zum Thema geworden ist, erklärt übrigens die deutsche Bundeszentrale für politische Bildung in diesem Beitrag: https://bit.ly/2G4JPPX.