RECHTSSTAAT

Österreich ist ein demokratischer Rechtsstaat. In einem Rechtsstaat können der Staat und die Menschen, die für ihn tätig werden (Regierung, Verwaltung, Gerichte, Polizei usw.) nur auf der Grundlage rechtlicher Regelungen tätig werden. Sie können nur das tun, was Rechtsvorschriften gestatten, niemals mehr. Der Rechtsstaat begrenzt die Macht des Staates sehr deutlich und sieht strenge Verfahren für alle Handlungen des Staates vor.

Die Geschichte des Rechtsstaats

Der Rechtsstaat hat eine sehr lange Geschichte. Im 16. Jahrhundert begannen viele Fürsten und Könige ihre Macht auszubauen. Ihr Ziel war es, möglichst unbeschränkt – oder „absolut“ – herrschen zu können. Daher wird diese Herrschaftsform als „Absolutismus“ bezeichnet.

Vor allem in England wollten viele Menschen diese Entwicklung verhindern. Zwei Gedanken waren für sie wichtig:

  • Kann ein einzelner Mensch – etwa ein König – oder eine kleine Gruppe von Menschen den Überblick über eine große und vielfältige Zahl von Menschen haben?
  • Kann man sich darauf verlassen, dass einzelne Personen die richtigen Entscheidungen treffen werden?

In beiden Fällen lautete die Antwort „Nein“. Auch wenn ein König sehr weise und klug ist und sich bemüht, immer gerecht zu handeln, wird er nie alles, was in seinem Reich passiert, überblicken können. Außerdem kann niemand garantieren, dass ein König oder seine Bediensteten immer klug und gerecht sein werden. Menschen neigen dazu, leidenschaftlich, eitel oder parteilich zu sein. Sie können willkürlich und sprunghaft handeln, sie können andere unterdrücken und ihre eigenen Interessen über alles stellen.

Herrschaft des Rechts

Der Rechtsstaat ist eine Antwort auf beide Fragen. Wenn Menschen Macht über andere Menschen haben, dann soll die Ausübung von Macht durch das Recht geregelt und begrenzt sein. Niemand soll sich darauf verlassen müssen, dass Menschen in Machtpositionen gut und gerecht handeln. Aber jeder soll sich sicher sein, dass die Möglichkeiten, die Menschen in solchen Positionen haben, durch Recht genau geregelt und begrenzt sind. Weil sie genau geregelt sind, können sie auch kontrolliert werden. Weil sie begrenzt sind, kann auch nie eine Person oder eine Gruppe alle Macht auf sich vereinen.

Was ist Recht?

„Recht“ (siehe Text Gleichberechtigung) regelt das Zusammenleben und die Beziehung von Menschen. Im Unterschied zu anderen Regeln, z. B. religiösen Geboten oder Sitten, müssen sich alle Menschen, die in einem bestimmten Staat leben, an das Recht dieses Staates halten. Man sagt, dass Recht sei verbindlich. Damit Recht wirksam werden kann, muss es durchgesetzt werden können.

Das Gewaltmonopol des Staates

Im Rechtsstaat gibt es daher eine Rechtsordnung, das sind alle Gesetze, die in diesem Staat gelten, und an die sich alle halten müssen. Die Gesetze dürfen nur von jenen erlassen werden, die von der Verfassung dazu ermächtigt sind. Das sind die Parlamente (siehe Text Demokratie). Die Durchsetzung des Rechts darf nur durch den Staat und durch jene, die vom Staat dazu ermächtigt wurden, erfolgen. Man sagt, dass der Staat das Gewaltmonopol hat. Nur staatliche Gerichte können entscheiden, was Recht ist. Niemand darf „sein Recht“ alleine durchsetzen. Das Gewaltmonopol des Staates ist die Grundlage für das friedliche Zusammenleben. Jede und jeder soll sich darauf verlassen können, dass das Zusammenleben nach Regeln verläuft, die für alle gleich sind. Niemand soll vor Menschen und Gruppen, die ihre Vorstellungen mit Drohung und Gewalt durchsetzen wollen, Angst haben müssen.

Der demokratische Rechtsstaat

In einem demokratischen Rechtsstaat müssen sich alle an die Gesetze halten. Auch die Möglichkeiten des Gesetzgebers, das ist in Österreich der Nationalrat (siehe Text Staatsaufbau), und sogar des „Volkes“, also aller Bürgerinnen und Bürger (siehe Text Demokratie) gemeinsam, sind begrenzt. Wenn Gesetze geändert werden sollen, dann müssen die Regeln der Verfassung und vor allem die Menschenrechte beachtet werden. Man kann nicht alles beschließen, was man möchte. In politischen Diskussionen wird oft vom „Willen des Volkes“ oder vom Volk als „Souverän“ gesprochen. „Souverän“ sein heißt aber, unbedingte, unbeschränkte Macht zu haben. Gerade das ist aber im demokratischen Rechtsstaat ausgeschlossen. Hier ist jede Macht genau begrenzt und geregelt.

Das Legalitätsprinzip

Als die Republik Österreich 1918 gegründet wurde, gab es eine Verwaltung, die sehr einflussreich war. Es gab seit Jahrzehnten unabhängige Gerichte, die sich in vielen Konflikten bewährt hatten. Jetzt sollten Verwaltung und Gerichte mit der Demokratie verbunden werden. Ganz wichtig war es, möglichst jede Form von Willkür durch die Verwaltung und die Personen, die Macht und Einfluss in ihr haben, zu beseitigen. Die österreichische Bundesverfassung enthält daher sehr viele Regelungen, die den demokratischen Rechtsstaat aufbauen und sichern. Eine zentrale Bestimmung ist das Legalitätsprinzip (legal = dem Gesetz entsprechend). Es bestimmt, dass alle Handlungen des Staates und seiner Amtsträgerinnen und -träger ebenso wie die Entscheidungen der Gerichte nur auf der Grundlage von Gesetzen erfolgen dürfen. Wenn es keine solche Grundlagen gibt, darf eine Handlung nicht gesetzt werden. Wenn es doch geschieht, kann ein Gericht feststellen, dass das nicht erlaubt war. Um Willkür auszuschließen hat der Verfassungsgerichtshof in vielen Entscheidungen festgestellt, dass Gesetze genaue Regelungen enthalten müssen.

Ausnahmezustand

Die Regeln des Rechtsstaats können sehr hohe Anforderungen an die Amtsträgerinnen und -träger (wie die Regierung oder die Polizei) in einem Staat stellen. Sie müssen viele Regeln beachten und genaue Verfahrensschritte einhalten. Das wurde in der Geschichte des Rechtsstaats immer wieder in Frage gestellt. In besonderen Situation, zum Beispiel bei einem Aufstand, im Kriegsfall oder nach einem Terroranschlag sollten andere Regeln gelten. Man spricht dann von einem „Ausnahmezustand“.

Im demokratischen Rechtsstaat sind auch Regeln für solche Fälle vorgesehen. In Österreich sind sie besonders streng. Sie können praktisch nur im Kriegsfall oder bei Naturkatastrophen zur Anwendung kommen. Dann können der Bundespräsident und die Bundesregierung auch vorläufig Gesetze ändern. Menschen- und Grundrechte müssen aber immer beachtet werden!

Ziviler Ungehorsam

Auch in einem demokratischen Rechtsstaat kann es sein, dass Gesetze und Regeln nicht gerecht oder fair sind. Gesetze können bestimmte Gruppen von Menschen benachteiligen und schlechter stellen. Wenn sich in Parlamenten keine Mehrheit für eine Änderung des Gesetzes findet, können Menschen zu Gericht gehen. In Österreich hat der Verfassungsgerichtshof auf diese Weise Gesetze aufgehoben, in denen z. B. Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung benachteiligt wurden. Es gibt aber auch viele Fälle, in denen Gerichte keine solchen Entscheidungen treffen. So waren z. B. in den USA bis in die 1960er-Jahre Afroamerikanerinnen und Afroamerikaner vielen Benachteiligungen ausgesetzt. Manchmal kann es auch zu lange dauern, bis ein Gericht eine Entscheidung trifft. In Österreich war das z. B. in den 1980er-Jahren der Fall, als in den Donauauen ein Kraftwerk gebaut werden sollte.

In solchen Fällen stellen sich Menschen die Frage, was sie außer protestieren noch tun können. Manche von ihnen sind bereit, auch bestehende Gesetze zu verletzen. Sie wollen damit ein Zeichen setzen. Sie bringen zum Ausdruck, dass sie nicht mehr anders handeln können, auch wenn sie dafür bestraft werden. Wenn das nicht nur im eigenen Interesse geschieht (weil sich z. B. jemand nach einem Gerichtsverfahren ungerecht behandelt fühlt), nennt man es „zivilen Ungehorsam“. Solche Handlungen haben einen symbolischen Charakter und sollen die Menschen aufrütteln und Politikerinnen und Politiker auffordern, nach angemessenen und gerechten Lösungen zu suchen. Im demokratischen Rechtsstaat soll ziviler Ungehorsam ein Ausnahmefall sein. Er muss genau begründet und erklärt werden können.

Foto: Anna Konrath

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