20-Cent-Münzen

Finanzrahmen & Bundesfinanzgesetz

Was in Politik und Medien als Budget bezeichnet nennt die Bundesverfassung Bundesfinanzgesetz. Und wer in Artikel 50 des Bundes-Verfassungsgesetzes genau nachliest, wird feststellen, dass es dort auch ein Bundesfinanzrahmengesetz gibt.

Beide Gesetze sind Teil des „Haushaltsrecht des Bundes“. Das umfasst alle Gesetze, die die „Haushaltsführung“ des Bundes regeln: Wem wieviel Geld zugeteilt wird, wann und wieviel Geld aufgenommen werden darf, wie die Buchhaltung funktioniert, welche Berichtspflichten bestehen uswusf. 2013 wurde das alles neu geregelt. Damit sollte eine bessere Finanzplanung und mehr Transparenz ermöglicht werden.

Seither befasst sich der Nationalrat zweimal im Jahr mit Budgetfragen: Im Frühjahr beschließt er das Bundesfinanzrahmengesetz und im Herbst das Bundesfinanzgesetz. Mit dem Finanzrahmen werden jeweils für die nächsten vier Jahren die Obergrenzen für in den sogenannten Rubriken, das sind – vereinfacht gesprochen – die verschiedenen großen Teile des Budgets, festgelegt. Es soll also nicht mehr wie früher nur jährlich sondern vorausschauend geplant werden.

Im Herbst wird dann das Bundesfinanzgesetz und somit das Budget im engeren Sinn diskutiert und beschlossen. Nun werden innerhalb der vom Finanzrahmen vorgegebenen Grenzen die genaue Verteilung der Geldmittel und die Schwerpunkte für die Mittelverwendung festgelegt.

Das heurige Jahr stellt aber eine dreifache Ausnahme dar: Im Frühjahr 2017 wurden lange Diskussionen über den Finanzrahmen geführt, und viele Politiker brachten zum Ausdruck, dass sie damit nicht zufrieden wären. Sie wollten den Finanzrahmen erst gemeinsam mit dem Budget im Herbst festlegen. Weil dann aber der Nationalrat neu gewählt wurde, kam es zu keinem Budgetbeschluss. Daher werden jetzt Bundesfinanzrahmengesetz und Bundesfinanzgesetz gemeinsam beraten. Außerdem werden auch gleich die Beschlüsse für 2019 gefasst. Die Bundesverfassung schreibt vor, dass Budgetbeschlüsse grundsätzlich nur für ein Jahr erfolgen dürfen. Nur in Ausnahmefällen darf ein „doppelter“ Beschluss gefasst werden.

Alle Dokumente zum Doppelbudget 2018/19 finden sich hier: https://bit.ly/2G5ifSG