aus Geldschein gefaltetes Hemd

Budgetkontrolle

Mit dem Budgetbeschluss ist es für den Nationalrat nicht getan. Das neue Bundeshaushaltsrecht (siehe Beitrag “Das Budget als in Zahlen gegossene Politik“) sieht zunächst einmal vor, dass der Nationalrat auch laufend über den „Budgetvollzug“ informiert wird. Mit dem Budget wurde ja beschlossen, wieviel in bestimmten Bereichen eingenommen werden soll und wieviel maximal ausgegeben werden darf. Budgetvollzug bezeichnet nun, wie das alles tatsächlich umgesetzt wird. Der Nationalrat erhält z. B. über jedes Monat einen Bericht, wieviel tatsächlich eingenommen und ausgegeben wurde (wobei es – wie bei jedem „Geschäftsbericht“ – immer auch zu späteren Korrekturen kommt/kommen muss).

Mit diesen Berichten soll, so die Idee, laufend Rechenschaft gegenüber dem Nationalrat geleistet werden. Transparenz soll es den Abgeordneten ermöglichen, mehr über die Umsetzung ihrer Beschlüsse zu erfahren, die Wirkungen zu kontrollieren und besser informiert zu sein, wenn es um die Beratung des nächsten Budgets geht. Sie könnten auch ihre Meinung so äußern, dass sie die Kenntnisnahme eines Berichts verweigern.

Das Problem dabei ist, dass die Diskussion dieser Berichte in der Regel in einem Unterausschuss des Budgetausschusses stattfindet. Darüber wird aber nicht von der Parlamentskorrespondenz berichtet. Die Berichte können auch nur über die Seiten des Finanzministeriums vollständig abgerufen werden: https://www.bmf.gv.at/budget/das-budget/das-budget.html und Budgetjahr auswählen! Eine Erklärung und kritische Auseinandersetzung bietet aber der Budgetdienst des Parlaments an: https://bit.ly/2pBenyv.

Eine genaue Kontrolle ist auch deshalb wichtig, weil der Finanzminister im Budgetvollzug eine besonders starke Rolle hat. Wenn z. B. größere Umschichtungen im Budget eines Ministeriums erforderlich werden, geht das nicht ohne seine Zustimmung. Wenn aber ganz große Änderungen erforderlich sind (z.B. wegen einer Naturkatastrophe), dann kann auch der Finanzminister nicht mehr allein entscheiden, sondern braucht die Zustimmung des Nationalrates.

Die Detailprüfung (nämlich hinsichtlich aller Zahlen, Einnahmen, Ausgaben usw.) übernimmt der Rechnungshof für den Nationalrat. Er legt dem Nationalrat (meist im September) den Bundesrechnungsabschluss vor. Dieser wird diskutiert und „zur Kenntnis genommen“. In Österreich sind, so wie in vielen anderen Staaten Europas, keine weiteren Konsequenzen (selbst bei Ablehnung) damit verbunden.