Budgetbegleitgesetze

Wir haben in dieser Serie schon erwähnt, dass bei der Erstellung des Budgets Vorgaben in der Bundesverfassung und anderen Gesetzen beachtet werden müssen (siehe “Das Budget als in Zahlen gegossene Politik” und “Vorgaben für das Budget“). Mit dem Budget selbst können keine anderen Gesetze geändert werden. Damit aber die Zuteilung (oder das Kürzen) von Geldmitteln so geschehen kann, wie es im Budget vorgesehen ist, muss aber genau das passieren.

Aus diesem Grund wird – eigentlich immer – gemeinsam mit dem Bundesfinanzgesetz und dem Bundesfinanzrahmengesetz auch ein Budgetbegleitgesetz eingebracht (https://bit.ly/2pGL3px). Um genau zu sein ist das nicht ein Gesetz, sondern es sind sehr oft viele Änderungen in bestehenden Gesetzen oder sogar neue Gesetze.

Das macht diese Gesetze oft sehr kompliziert zu lesen und zu verstehen. Das ist übrigens nicht unproblematisch. Der Verfassungsgerichtshof hat einmal ein (anderes) Gesetz aufgehoben, weil es „nur mit subtiler Sachkenntnis, außerordentlichen methodischen Fähigkeiten und einer gewissen Lust zum Lösen von Denksport-Aufgaben“ überhaupt verstanden werden konnte (https://bit.ly/2pEo9is).