Was macht der Präsident des Verfassungsgerichtshofes?
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat ein eigenes Organisationsgesetz, das Verfassungsgerichtshofgesetz. Darin wird auch die Rolle der Präsidentin/des Präsidenten und der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten geregelt. Die/der Präsident/in des VfGH vertritt den Gerichshof nach außen, hat die Verhandlungen zu leiten und ist für die Organisation des Gerichtshofes zuständig (= Justizverwaltung). Wenn sie/er verhindert ist kümmert sich die Vizepräsidentin/der Vizepräsident um diese Aufgaben. Seit 1. Jänner 2018 ist Brigitte Bierlein interimistische Präsidentin des VfGH. Zuvor war Gerhart Holzinger Präsident. Da er 2017 sein 70. Lebensjahr vollendet hat, musste er zum Jahresende 2017 in Pension gehen. […]