Sprechen wir über die Nationalratswahl 2019

Wie wird gewählt?

Unsere Verfassung legt Grundsätze dafür fest, wie zu wählen ist.

Das Wahlrecht ist frei: Niemand darf vorschreiben, wie jemand zu wählen hat. Jede/r kann sich entscheiden, ob sie oder er wählen geht oder nicht.

Das Wahlrecht ist unmittelbar: Die Wählerinnen und Wähler vergeben ihre Stimme direkt für eine Partei. Niemand ist „dazwischengeschaltet“.

Das Wahlrecht ist persönlich: Niemand darf die Stimme für eine andere Person abgeben. Um das überprüfen zu können, soll jede/r vor einer Wahlkommission (also im Normalfall im Wahllokal) wählen. Die Briefwahl ist eine Ausnahme. Hier muss durch Unterschrift bestätigt werden, dass man persönlich gewählt hat.

Das Wahlrecht ist geheim: Niemand darf erkennen können, wie jemand gewählt hat. Niemand soll Nachteile fürchten müssen, weil sie oder er eine bestimmte Partei gewählt hat. Damit das gewährleistet ist, bekommt im Wahllokal jede/r nach Feststellung, dass man wahlberechtigt ist, denselben Stimmzettel und dasselbe Kuvert. Der Stimmzettel muss in der Wahlzelle ausgefüllt werden. So kann niemand sehen, wie man wählt.

Am Stimmzettel kann nur eine Partei gewählt werden. Das geschieht durch Ankreuzen des Kreises unter dem Parteinamen. Eine Stimme ist auch gültig, wenn der Kreis oder die Partei anders – aber eindeutig! – markiert werden. Was aber nicht geht: Man kann nicht zwei oder mehr Parteien wählen.

Besondere Regeln gelten noch für Vorzugsstimmen.

Damit auch bei der Briefwahl die geheime Wahl sichergestellt wird, darf auch hier der Stimmzettel keinen Rückschluss auf die Wählerin oder den Wähler ermöglichen. Dafür gibt es besondere Kuverts, in die das Stimmkuvert zu geben ist. Mit dem „äußeren Kuvert“ wird überprüft, ob die Stimme von einer/einem Wahlberechtigten kommt. Das „innere Kuvert“ mit dem Stimmzettel selbst wird unter alle anderen Stimmzettel gemischt, die per Briefwahl gekommen sind. Erst danach werden sie geöffnet und gezählt.

Achtung: Wer mit Briefwahl wählen will, der bekommt eine Anleitung dafür mit der Wahlkarte. An diese muss man sich genau halten, sonst kann die Stimme ungültig sein!