Sprechen wir über die Nationalratswahl 2019

Wie werden die Stimmen ausgezählt?

Die Stimmen, die im Wahllokal abgegeben werden, werden dort sofort nach Wahlschluss ausgezählt. Das geschieht durch die Wahlbehörden. Parteien, die keine Wahlbeisitzerinnen und -beisitzer nominieren konnten, weil sie noch nicht im Nationalrat waren, können Wahlzeuginnen und -zeugen nominieren.

Sonst darf aber niemand anwesend sein. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können in Österreich nicht bei der Auszählung zuschauen (in Deutschland ist das hingegen möglich).

Zuerst wird festgestellt, wieviele Stimmzettel ausgegeben wurden. Dann wird die Wahlurne ausgeleert. Als erstes werden die Wahlkarten aussortiert. Sie müssen an die jeweils örtlich zuständige Wahlbehörde geschickt werden (z. B. muss die Wahlkarte eines Wieners, der im Burgenland gewählt hat, nach Wien geschickt werden). Die anderen Wahlkuverts werden gemischt und gezählt. So wird noch einmal genau überprüft, wieviele Stimmen abgegeben wurden, und ob das mit den Aufzeichnungen zusammenpasst.

Dann erst werden die Kuverts geöffnet. Es wird kontrolliert, ob die Stimmzettel gültig sind). Die ungültigen Stimmzettel müssen nummeriert werden, um später genau die Zahl der gültigen Stimmen überprüfen zu können. Dann werden die Stimmen für die Parteien und die Vorzugsstimmen gezählt.

Das alles muss in der sogenannten „Niederschrift“ genau eingetragen werden. Niederschrift, Stimmzettel und Wählerverzeichnisse müssen dann gleich an die jeweilige Bezirkswahlbehörde weitergeleitet werden. Diese gibt wiederum die Zahlen an die Landeswahlbehörde weiter, von dort kommen sie an die Bundeswahlbehörde.

So kommt noch am Abend des Wahltags ein „vorläufiges Endergebnis“ zustande. Dieses setzt sich aus allen, in den Wahllokalen (!) abgegeben Stimmen zusammen. Nicht eingerechnet sind die Stimmen, die mit Wahlkarte und per Briefwahl abgegeben wurden.

Die Wahlkarten- und Briefwahlstimmen müssen in den Tagen nach der Wahl an die jeweils zuständigen Bezirks- und Landeswahlbehörden weitergeleitet werden und werden dort gezählt. Damit wird sichergestellt, dass auch hier die Wahl geheim bleibt. Denn in kleinen Gemeinden gibt es oft nur ein paar Personen, die mit Wahlkarte wählen. Wenn z. B. dann in einer Gemeinde drei Wahlkarten einlangen, könnte es sehr leicht nachzuvollziehen

sein, wer wie gewählt hat.

Wenn auch alle Wahlkarten ausgezählt sind, gibt es ein „endgültiges Wahlergebnis“.