Wie kann der Bundespräsident Einfluss auf die Regierungsverhandlungen nehmen?

Die Bundesverfassung sagt, wie wir schon erklärt haben, nur, dass der Bundespräsident den Bundeskanzler ernennt und dann auf seinen Vorschlag die Mitglieder der Bundesregierung. Die Bundesverfassung sagt Nichts darüber, ob der Bundespräsident bei Regierungsverhandlungen dabei sein soll oder kann, ob er Vorgaben für das Regierungsprogramm machen kann usw. 

Es ist aber auch nicht so, dass der Bundespräsident gar keinen Einfluss auf die Verhandlungen nehmen könnte: Er allein entscheidet, wen er zur Bundeskanzlerin oder zum Bundeskanzler ernennt. Es steht ihm daher durchaus auch zu, Bedingungen für die Ernennung zu formulieren.  

Ähnliches gilt für die Ernennung der Mitglieder der Bundesregierung sowie die Staatssekretärinnen und -sekretäre: Es ist zwar so, dass allein der Bundeskanzler das Recht hat, Personen dafür vorzuschlagen. Der Bundespräsident ist aber nicht an einen solchen Vorschlag gebunden. Er kann ihn ablehnen, was in der Vergangenheit auch schon passiert ist. 

Jedoch gibt es in beiden Fälleneine gewichtige Einschränkung: Die Bundesverfassung sieht vor, dass Bundespräsident und Bundesregierung eng zusammenarbeiten müssen. Der Bundespräsident kann vieles nur machen, wenn es dazu einen Vorschlag der Bundesregierung gibt. Er ist außerdem auf Informationen der Bundesregierung angewiesen. Wenn Bundespräsident und Bundesregierung nicht zusammenarbeiten (können), dann sieht die Bundesverfassung keine rechtlichen Verfahren zur Konfliktlösung vor: Es gibt dann nur radikale Lösungen – der Bundespräsident entlässt die Bundesregierung oder es findet sich eine parlamentarische Mehrheit, die ein Verfahren zur Absetzung des Bundespräsidenten (dafür braucht es eine Volksabstimmung) einleitet.