Was macht eigentlich der Nationalrat während der Regierungsverhandlungen?

Mit der Konstituierung wird der neue Nationalrat am 23. Oktober 2019 zusammengetreten und hat die 27. Gesetzgebungsperiode begonnen (siehe Posting im Themenschwerpunkt Nationalratswahlen). Er ist damit voll funktionsfähig. 

Abgeordnete können neue Gesetzesvorschläge und Entschließungsanträge einbringen. Sie können Anfragen an die Bundesregierung stellen und sich mit Vorhaben der Europäischen Union befassen. Sie müssen die Berichte des Rechnungshofs behandeln (auch solche, die in der 26. Gesetzgebungsperiode noch nicht fertig diskutiert wurden), und sie müssen sich mit BürgerInneninitiativen auseinandersetzen (Auch hier gilt: BürgerInneninitiativen, die in der „alten“ Periode nicht fertig diskutiert und abgestimmt wurden, sind weiterzubehandeln. Niemand soll noch einmal Unterschriften sammeln müssen, nur weil es Neuwahlen gab). 

Außerdem sind die Abgeordneten verpflichtet, bekannt zu geben, welche Berufe und Funktionen sie ausüben und welche Einkommen sie beziehen. In bestimmten Fällen (z.B. wenn ein Abgeordneter Polizist ist) muss der Unvereinbarkeitsausschuss entscheiden, ob Abgeordnetenmandat und Erwerbstätigkeit vereinbar sind oder nicht. 

Es finden folglich Sitzungen des Nationalrates und z.B. des Unvereinbarkeitsausschusses statt. Es ist aber nicht üblich, dass in dieser Zeit Gesetzesbeschlüsse gefasst werden. Tatsächlich hat man in den letzten Jahrzehnten immer die Regierungsbildung abgewartet. Das zeigt sich auch darin, dass keine „Fachausschüsse“ (z.B. Gesundheitsausschuss, Unterrichtsausschuss usw.) gewählt werden oder Sitzungen abhalten, bis es eine neue Bundesregierung gibt.