Was ist, wenn die Gesetze nicht ausreichen?

Die bestehenden Gesetze geben den Behörden sehr viele Möglichkeiten, auf die Verbreitung des Coronavirus zu reagieren. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass Maßnahmen notwendig werden, für die es keine gesetzliche Grundlage gibt. Selbst wenn diese ganz dringend sind, muss zuerst ein Gesetz dafür beschlossen werden. 

Das klingt für viele absurd: Muss nicht rasches Handeln irgendwelchen Formalismen vorgehen? Die Bundesverfassung sagt dazu ein klares Nein. Nach ihren Regeln soll es keinen Ausnahmezustand geben, in dem dann vielleicht nur mehr der Bundeskanzler oder der Bundespräsident entscheidet. Die Bundesverfassung verpflichtet uns dazu, auch in schwierigen Situationen alle Regeln der Demokratie und des Rechtsstaats einzuhalten. 

Aber die Bundesverfassung und die Geschäftsordnungen des Nationalrates und des Bundesrates ermöglichen auch dann, das schnell gehandelt werden kann. Wenn der Nationalrat und der Bundesrat zusammenkommen können, ist es jeweils möglich, die Abläufe zu beschleunigen und auch innerhalb weniger Stunden ein Gesetz zu beschließen, dass der Bundespräsident noch am selben Tag unterzeichnet. Allerdings geht das nur, wenn im Nationalrat und im Bundesrat alle bereit sind, zusammenzuwirken. 

Für manche Beschlüsse (zur Beschleunigung) braucht es dann nämlich eine Zweidrittel-Mehrheit. Das heißt, dass schon eine Minderheit von Abgeordneten einen schnellen Gesetzesbeschluss verhindern kann. Damit kann in so einer Situation das „Drüberfahren“ verhindert werden. Es kann aber auch unter Umständen schon eine Partei verhindern, dass eine sachlich notwendige Maßnahme durchgeführt werden kann. Dafür bietet die Bundesverfassung keine Lösung, hier sind politische Verhandlungen gefordert.