WAS IST DIE VERFASSUNG?

Eine Verfassung ist ein besonderes Gesetz, das die Grundlage für alles, was den Staat betrifft, regelt. In ihr wird festgelegt, wie ein Staat aufgebaut ist, wer Gesetze beschließen darf, und wer im Namen des Staates Entscheidungen treffen und durchsetzen kann. In der Verfassung wird auch die Stellung jedes Menschen im Staat geregelt: sie sichert und garantiert die Menschenrechte.

Wo es eine solche Verfassung gibt, müssen alle Handlungen, die im Namen des Staates geschehen, eine Grundlage in der Verfassung haben. Niemand darf sich über sie hinwegsetzen

Eine Verfassung regelt aber nicht alles, was im Staat passiert, im Detail. In ihr sind die Grundlagen und Spielregeln festgelegt, die Bestand haben sollen. Sie sollen außer Streit stehen. Sie bilden den Rahmen dafür, wie das Zusammenleben im Staat gestaltet werden kann. Daher gibt es auch besondere Regeln für die Änderung einer Verfassung.

Die österreichische Verfassung heißt Bundesverfassung. Sie besteht eigentlich aus mehreren Gesetzen, von denen das wichtigste „Bundes-Verfassungsgesetz“ heißt. Die Bundesverfassung kann nur geändert werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Nationalrates zustimmen. Wenn eine Änderung der Verfassung zu einer Beschränkung der Rechte der Bundesländer führt, müssen auch zwei Drittel der Mitglieder des Bundesrats zustimmen. Nationalrat und Bundesrat bilden das Parlament. Bei umfangreichen Veränderungen der Bundesverfassung muss auch eine Mehrheit der Bürger/innen in einer Volksabstimmung zustimmen.

Beschreibung und Maßstab

In vielen Sprachen wird das Wort „Verfassung“ auch im Alltag verwendet. Wir sagen, dass jemand „in guter Verfassung ist“, und meinen damit, dass es ihm oder ihr gut geht. Das Wort wird auch für Unternehmen oder Staaten verwendet. Wir sagen, dass ein Staat „in keiner guten Verfassung ist“, weil Politikerinnen und Politiker oder Polizistinnen und Polizisten korrupt sind oder weil Menschen nicht mehr in Sicherheit leben können.

In Österreich wird auch oft von der Realverfassung gesprochen. Damit wird gemeint, dass „in Wirklichkeit“ der Einfluss der Bundesregierung, der politischen Parteien oder anderer Organisationen oft größer ist, als es eigentlich in den Gesetzen vorgesehen ist.

Es ist wichtig, diese beiden Bedeutungen von Verfassung zu kennen – das besondere Gesetz auf der einen Seite, die Beschreibung konkreter Zustände auf der anderen Seite. Was ein Verfassungsgesetz dabei besonders macht, ist, dass es eben nicht eine Beschreibung ist, wie alles „in einem Staat so läuft“. Mit einer Verfassung wird vielmehr genau festgelegt, wer was tun darf, und es wird festgelegt, in welcher Art und Weise der Staat und alle, die in einem Staat Ämter und Verantwortung haben, handeln sollen. Die Verfassung setzt Grenzen und Maßstäbe für das Handeln des Staates und seiner Organe (z. B. dem Bundespräsidenten, der Regierung, der Polizei, einer Bürgermeisterin …).

Es ist nicht selbstverständlich, dass über neue Gesetze genau diskutiert wird, dass Gerichte unabhängig entscheiden, dass die Verwaltung alle fair behandelt. In vielen Staaten werden auch heute willkürliche Entscheidungen getroffen oder es herrscht Korruption. Mit einer Verfassung wird der Anspruch gestellt, dass so etwas nicht passiert. Die Verfassung ist der Maßstab, an dem alles, was der Staat macht – alles, was Parlament, Regierung, Verwaltung und Gerichte tun – bewertet werden soll. Dafür braucht es auch eine wachsame Gesellschaft, engagierte Parlamente und verantwortungsvolle Medien, die immer wieder die Einhaltung der Verfassung fordern.

Antwort auf Unrecht

Verfassungen dieser Art gibt es seit etwas über 200 Jahren. Die älteste bestehende Verfassung ist jene der USA. Sie gilt seit 1787 und wurde zwar immer wieder ergänzt aber insgesamt wenig geändert. Die Geschichte aller modernen demokratischen Staaten ist eng mit der Forderung und Durchsetzung einer Verfassung verbunden. Erst die moderne Verfassung ermöglichte das Ende oder die Beschränkung der Herrschaft von Königen oder einflussreichen Gruppen. Erst mit der Verfassung konnten die Freiheit und die Rechte aller Menschen, die in einem Staat leben, gesichert werden.

In der Geschichte vieler Staaten wurde die Verfassung nach einem Krieg oder Bürgerkrieg oder dem Ende von Gewaltherrschaft beschlossen. Die Verfassung wurde damit zu einer Antwort auf die Erfahrung von Unrecht. Mit ihr wurden die Grundsätze dafür aufgestellt, wie Menschen in Zukunft zusammenleben wollen. Die Verfassung ist so ein Versprechen, es in Zukunft anders machen zu wollen. In vielen Staaten sind Menschen daher besonders stolz auf „ihre Verfassung“, und es ist wichtig, in der Schule darüber zu lernen.

Die österreichische Bundesverfassung

Die Geschichte der modernen österreichischen Verfassung beginnt 1848. Damals war Österreich noch ein großes Kaiserreich, in dem einzelne Familien wie die Habsburger und das Militär viel Macht hatten. In einer Revolution wurde 1848 die Begrenzung dieser Macht und Freiheit für alle Menschen im Land – vor allem auch für die Bauern – gefordert. Die Revolution wurde zunächst niedergeschlagen. Es dauerte bis 1867, bis viele ihrer Forderungen durchgesetzt wurden. Manche dieser Gesetze gelten noch heute.

Die Bundesverfassung, die Österreich heute hat, stammt von 1920. Am Ende des 1. Weltkriegs zerbrach das große Kaiserreich. Die Republik Österreich entstand 1918 als neuer Staat. Von Anfang an gab es große Konflikte zwischen den politischen Parteien. Wer den Text der Bundesverfassung 1920 liest, merkt, dass hier nur das steht, worauf sich alle einigen konnten – aber nicht mehr. Viele Politiker waren dennoch unzufrieden mit der neuen Demokratie und der Verfassung. 1929 wurde die Bundesverfassung geändert – der Bundespräsident wurde gestärkt, das Parlament verlor seine starke Stellung. 1933 kam es zu einem politischen Umsturz und nach einem kurzen Bürgerkrieg zu einer Diktatur. 1938 hörte Österreich zu bestehen auf – es wurde Teil des Deutschen Reichs und es herrschte der Nationalsozialismus.

Als Österreich 1945 wiedererrichtet wurde, wurde auch die Verfassung von 1920 (mit den Änderungen von 1929) wieder eingeführt. Jetzt sollte sie aber nicht mehr bloß als rechtliche Grundlage des Staates – an die man sich halten musste, ob man wollte oder nicht – verstanden werden. In der neuen 2. Republik sollte die Verfassung Grundlage einer demokratischen Gesellschaft werden.

Der Verfassungsgerichtshof

Dabei kam dem Verfassungsgerichtshof eine ganz besondere Rolle zu. Dieses Gericht wurde bereits 1920 geschaffen – als eines der ersten dieser Art weltweit! Der Verfassungsgerichtshof ist unabhängig von Parlament, Regierung und Verwaltung. Er prüft die Einhaltung der Regeln der Verfassung durch das Parlament, die Bundesregierung, die Verwaltung und die Gerichte. Gesetze, die der Verfassung widersprechen, können von ihm aufgehoben werden. Das Parlament muss dann ein neues Gesetz beschließen und soll sich dabei an die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes halten. Wenn der Verfassungsgerichtshof Wahlen (z. B. zum Nationalrat oder Bundespräsidenten) überprüft, kann er auch bestimmen, dass die Wahl wiederholt werden muss.

Die Verfassung als Grundlage des Zusammenlebens

Die Verfassung ist der Maßstab und die Grundlage aller Gesetze, die in einem Staat gelten. In einem demokratischen Rechtsstaat bildet das staatliche Recht die Grundlage des Zusammenlebens. Es regelt die Beziehungen zwischen allen Menschen, die hier leben – egal ob sie reich oder arm sind, miteinander verwandt sind, derselben Religion oder Partei angehören, einander kennen oder nicht. Unabhängig davon, ob Menschen Gesetze für gut und richtig finden oder nicht: jeder muss sich im Umgang mit anderen an sie halten. Im Zusammenleben der Menschen in einem Staat ist die Verfassung das höchste Gesetz – religiöse Vorschriften, politische Überzeugungen oder Traditionen können keinen Vorrang vor der Verfassung haben.

Ein gutes Beispiel dafür ist die Geschichte der römisch-katholischen Kirche: Sie hat lange die Garantie der Menschenrechte (und vor allem der Gewissens- und Glaubensfreiheit) durch die Verfassungen von Staaten abgelehnt. Sie sah darin eine Gefahr für den wahren Glauben. Sie hat aber gelernt, damit umzugehen. Christinnen und Christen haben gezeigt, dass es gerade der nüchterne Text der Verfassung möglich macht, dass sich die Anliegen vieler Menschen darin wiederfinden können. Heute ist die katholische Kirche eine Verteidigerin der Menschenrechte und betont, dass sich die Menschenrechte auch aus dem christlichen Glauben begründen und verstehen lassen.

Foto: Anna Konrath

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