Unser Parlament

Noch immer sagen viele: „Brüssel und die EU entscheiden über unsere Köpfe hinweg.“ Oder „Die Nationalstaaten müssen wieder mitbestimmen können.“ Und: „Das Europäische Parlament (EP) nützt auch nicht viel. Es ist doch gar kein „echtes“ Parlament!“ Aber wer bestimmt? Und was ist eigentlich ein „echtes“ Parlament?

Parlament, das heißt für die allermeisten Repräsentation der Wähler/innen und Gesetzgebung. Wenn das nicht der Fall ist, dann ist es für sie kein Parlament. Heute besteht in allen Mitgliedstaaten der EU ein parlamentarisches Regierungssystem. Das heißt, Parlament und Regierung stehen in einer engen Beziehung zueinander. Die Regierung hängt von der Unterstützung (dem „Vertrauen“) der Mehrheit im Parlament ab. Gleichzeitig hat die Regierung (oder die Parteien, die sie bilden) die Möglichkeit, das Parlament aufzulösen. In Österreich ist besonders deutlich ausgeprägt: Hier ist die Disziplin in den Parlamentsklubs besonders hoch. Von vornherein ist allen klar, dass die Klubs der Regierungsparteien kein kritisches Wort über die Regierung verlieren und immer gemeinsam abstimmen werden. Ebenso werden in der Praxis des Parlaments vieles, was unsere Bundesverfassung an Rechten und Möglichkeiten vorsieht, gar nicht genutzt.

Aber es gibt auch andere Systeme, wo Parlament und Regierung nicht voneinander abhängen, z. B. in der Schweiz, den USA oder eben in der EU. Hier gibt es keine Regierung, die Tagesordnung und Verhandlungspunkte bestimmt. Hier bestimmt das Parlament selbst, und es macht deutlich, was ein Parlament alles noch kann: Sich intensiv mit politischen Fragen befassen, diese ausführlich diskutieren, sich mit Expert/inn/en, Betroffenen und Interessierten austauschen, die Anwendung von Gesetzen genau und eingehend kontrollieren. Genau das macht das EP in der EU!

Aber einen großen Unterschied gibt es zwischen dem EP und (allen) anderen Parlamenten (und ja, das ist wohl ein Minuspunkt): Es kann keine eigenen Gesetzesinitiativen einbringen. Dieses Recht hat in der EU ausschließlich die Kommission. Das EP hat aber die Möglichkeit, die Kommission aufzufordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen.