Sprechen wir über Selbstverwaltung

Macht und Entscheidungskompetenzen im Bereich der Vollziehung sind in Österreich noch weiter aufgeteilt. Eine ganz wichtige Rolle dabei spielt die Selbstverwaltung. 

Das sind zunächst einmal die Gemeinden. Sie sind teilweise für Bund und Länder tätig: Man spricht vom „übertragenen Wirkungsbereich“, hier arbeiten die Gemeinenden im Auftrag. Die Gemeinden können aber bestimmte Aufgaben in eigener Verantwortung und frei von Weisungen ausführen. Die Idee dahinter ist, dass manche Angelegenheiten besser lokal gelöst werden können. Das ist vor allem dann der Fall, wenn es um Themen geht, welche im Interesse einer Gemeinde liegen und wenn es sinnvoll ist, die Themen auch auf Gemeindeebene zu behandeln.  

Bei Gemeinden ist die territoriale Zugehörigkeit ausschlaggebend. Neben den Gemeinden kennt die Bundesverfassung noch „sonstige Selbstverwaltungskörper“. Diese fassen – vereinfacht gesagt – Personen mit gleichen Interessen zusammen, etwa die Gebietskrankenkassen, die Ärztekammern oder die Sozialpartnerschaft als Zusammenschluss wirtschaftlicher Verbände. Wie die Gemeinden führen auch sie einerseits ihnen übertragene Aufgaben aus und werden andererseits in eigener Verantwortung und frei von Weisungen tätig.   

Ganz ohne Kontrolle funktioniert die Selbstverwaltung in „eigener Sache“ aber nicht: Bund und Länder haben hier ein Aufsichtsrecht. Das bedeutet, sie prüfen, ob etwa die Gemeinden im Rahmen der Gesetze bleiben oder ob die Verwaltungsführung einer Kammer zweckmäßig ist.