Sprechen wir über die “Vierte Gewalt”

Die Gewaltenteilung soll Machtmissbrauch vorbeugen. Die drei Staatsgewalten (Legislative, Exekutive und Judikative) teilen sich daher die Macht. Zusätzlich sind innerhalb des Systems Kontrollmechanismen vorgesehen (checks and balances).   

Neben diesen drei staatlichen Gewalten hört man oft noch von einer Vierten Gewalt“. Der Begriff knüpft an die Gewaltenlehre Montesquieus an (Posting 3). Die „vierte Gewalt“ ist aber keine „staatliche“, sondern gemeint sind vor allem die Medien. Durch Information und kritische Berichterstattung tragen Medien nicht nur zu Meinungsvielfalt bei sondern können auch auf Missstände im Staat aufmerksam machen. Damit nehmen sie eine kontrollierende Rolle gegenüber dem Staat ein. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bezeichnet die Medien daher etwa als public watchdog“ in einer demokratischen Gesellschaft 

Dafür ist es wichtig, dass die Medien frei und unabhängig in ihrer Tätigkeit sind. In Österreich garantiert ihnen dies das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Auch das Verbot der Vorzensur trägt dazu bei, dass sich Ideen – und auch Kritik – ungehindert verbreiten können, ohne vorab kontrolliert und beschränkt oder gar verboten zu werden. Sowohl die Meinungsäußerungsfreiheit als auch das Verbot der Vorzensur stehen in Österreich in Verfassungsrang. 

Diese Garantien sind auch heute noch wichtig, denn die Medien beeinflussen die öffentliche Meinung wesentlich. Das ist auch Politikerinnen und Politikern bewusst. So erklärte etwa Donald Trump im amerikanischen Präsidentschaftswahlkampf die Medien zu seinem Feindbild: “I’m not running against crooked Hillary, I’m running against crooked media.”(Verlinkung)

In der Geschichte finden wir mehrere Beispiele, in denen die Medien als politisches Korrektiv gewirkt haben. In der amerikanischen „Watergate-Affäre“ haben investigative Recherchen etwa den Amtsmissbrauch der Regierung aufgedeckt und zum Rücktritt von Präsident Richard Nixon geführt. 

Für Beispiele, wie die Medienfreiheit gefährdet wird, müssen wir aber gar nicht so weit blicken. Auch innerhalb der Europäischen Union gehen derzeit nationale Regierungen, etwa in Polen oder Ungarn, gegen Journalistinnen und Journalisten vor, um ihre Macht zu zementieren. Mit Geldbußen und zensurähnlichen Maßnahmen wird versucht, kritische Stimmen mundtot zu machen. Ein anderer Weg ist, Medien systematisch aufzukaufen, sodass sie als Sprachroh der Regierung eingesetzt werden können. All das verdeutlicht, dass der Umgang mit Medien viel über einen Staat aussagt. Marietta Slomak umschreibt es treffend: “Die Pressefreiheit ist der untrüglichste aller Seismografen für den Freiheitsgrad und die Atmosphäre in einer Gesellschaft insgesamt.“ (Verlinkung) 

Freie Medien tragen also wesentlich dazu bei, dass sich Bürgerinnen und Bürger über Missstände im Staat informieren können. Daneben soll es Bürgerinnen und Bürgern auch möglich sein, sich direkt über das staatliche Handeln zu informieren. Dafür muss ihnen allerdings auch der Zugang zu den relevanten Informationen gewährt werden. Man spricht hier von Informationsfreiheit: Ziel ist ein transparenter und bürgernaher Staat gegenüber einem obrigkeitlichen Staat.   

Das bedeutet allerdings nicht, dass alle verfügbaren Informationen offengelegt werden müssen. Es können nämlich auch gute Gründe vorliegen, etwa die öffentliche Sicherheit, warum Informationen geheim gehalten werden. Die Bundesverfassung spricht hierbei von „Amtsverschwiegenheit“ (Art 20 Abs 3 B-VG). Amtsverschwiegenheit sollte aber der Ausnahmefall und die Informationsfreiheit der Regelfall sein. Schließlich ist es den Bürgerinnen und Bürgern nur dann möglich, eine fundierte Meinung zu bilden, wenn sie Zugang zu den dafür erforderlichen Informationen haben. In Österreich fordert etwa das „Forum Informationsfreiheit“, dass ein Recht auf Informationszugang in der Verfassung verankert wird.