Sprechen wir über den Rat der EU

Österreich hat seit 1. Juli den Vorsitz im Rat der Europäischen Union. Der Rat der EU setzt sich zusammen aus je einem Vertreter jedes Mitgliedstaats auf Ministerebene. Er legt die Politik der Union fest und koordiniert sie nach den Vorgaben der Unionsverträge. Der Rat wird gemeinsam mit dem Europäischen Parlament als Gesetzgeber der EU tätig und übt gemeinsam mit ihm die Haushaltsbefugnisse aus.

Obwohl der Rat der EU in rechtlicher Hinsicht ein einheitliches Gremium ist, kommt er in zehn verschiedenen Zusammensetzungen zusammen. Die jeweilige Zusammensetzung richtet sich nach dem zu beratenden Thema. Dementsprechend kann der Rat bspw. in den Formationen “Allgemeine Angelegenheiten”, “Auswärtige Angelegenheiten”, “Wirtschaft- und Finanzen” oder “Justiz und Inneres” zu Beratungen und Abstimmungen zusammenkommen.

Im Rat wird je nach Fragestellung mit einfacher Mehrheit (15 Mitgliedstaaten stimmen mit Ja), mit qualifizierter Mehrheit (55% der Mitgliedstaaten, die mindestens 65% der EU-Bevölkerung vertreten, stimmen mit Ja) oder einstimmig (alle Mitgliedstaaten stimmen mit Ja) beschlossen. Der Rat kann nur dann abstimmen, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist.

Die Arbeit des Rates wird von verschiedenen Vorbereitungsgremien unterstützt. Von zentraler Bedeutung ist hierbei der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (sog. AStV bzw. COREPER), der die Arbeit des Rates koordiniert, vorbereitet und ausgeführt. Diesem Ausschuss arbeiten über 150 Ratsarbeitsgruppen und Ausschüsse zu, die sich aus Delegierten der Mitgliedstaaten zusammensetzen.

Seit Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon arbeiten jeweils drei Mitgliedstaaten, die nacheinander den Vorsitz innehaben, in Dreiergruppen als sog. Dreiervorsitz zusammen. Dieser erarbeitet gemeinsame Themenschwerpunkte (sog. Achtzehnmonatsprogramm) und stimmt sie aufeinander ab, um dadurch für jeweils 18 Monate eine längerfristige thematische Arbeit des Rates zu ermöglichen. Das gemeinsame Programm bildet die Grundlage für das vom jeweiligen Vorsitz zu erstellende, detaillierte Sechsmonatsprogramm. Der aktuelle Dreiervorsitz besteht aus Estland, Bulgarien und Österreich. Der ab Januar 2019 folgende Dreiervorsitz besteht aus Rumänien, Finnland und Kroatien.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben kommt dem Vorsitz zunächst die Aufgabe zu, die Tagungen des Rates und seiner vorbereitenden Gremien zu organisieren und zu leiten (Kalender). Der vorsitzführende Mitgliedstaat vertritt aber auch den Rat gegenüber anderen EU-Organen. Er hat mit dem Europäischen Parlament im Gesetzgebungsprozess zu verhandeln und auf Einigungen hinzuwirken. Dies betrifft beispielsweise die Verhandlungen im sog. informellen Trilog, in dem Vertreter des Europäischen Parlaments, des Rates und der Europäischen Kommission vor der 1. Lesung im Europäischen Parlament einen Kompromiss im jeweiligen Gesetzgebungsverfahren anstreben. Der Vorsitz stimmt seine Aufgaben mit dem Präsidenten des Europäischen Rates und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik ab.