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ÖSTERREICH IN DER WELT

Die Republik Österreich ist ein selbständiger Staat (siehe Text Staatsaufbau). Er ist damit Teil der internationalen Staatenwelt. Viele Fragen und Probleme können nur von (mehreren) Staaten gemeinsam gelöst werden. Kein Staat kann für sich alleine sein. Das beginnt bei Fragen des Alltags wie dem Straßen-, Bahn- oder Flugverkehr, die nur dann funktionieren können, wenn Staaten zusammenarbeiten. Und es betrifft die großen Fragen unserer Zeit: den Klimawandel, den Umgang mit den begrenzten Ressourcen der Erde, Flucht und Migration, Kriege und die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus. Die Zusammenarbeit der Staaten ist aber auch deshalb von Bedeutung – und viel diskutiert – weil sich seit den 1970er-Jahren zunehmend die Frage stellt, ob es in erster Linie wirtschaftliche Interessen sein sollen, die das globale Zusammenwirken prägen. Das betrifft Fragen nach dem Einfluss von großen Konzernen oder die Vermeidung von Steuern (und damit die Bereitschaft, seinen Anteil für das Gemeinwohl zu leisten). Vor allem betrifft es die Frage, ob wirtschaftliche oder militärische Stärke oder ob rechtliche (aber auch moralische) Normen die Gestaltung der Welt prägen sollen.

Die Vereinten Nationen

In der Geschichte der Staaten hat es immer Bündnisse zwischen diesen gegeben. Friedensverträge wurden geschlossen, es gab Abmachungen über den Handel und Zölle oder über Unterstützung in Kriegen. Nach den furchtbaren Kriegen des 17. und 18. Jahrhunderts in Europa begannen Menschen darüber nachzudenken, wie der Friede dauerhaft gesichert werden könnte. Der Philosoph Immanuel Kant überlegte in seinem Buch „Zum Ewigen Frieden“, wie Staaten eine Gemeinschaft dafür bilden könnten. Aber es dauerte bis nach dem 1. Weltkrieg (1914 bis 1918), bis erstmals eine solche Organisation geschaffen wurde, die den Frieden auf der ganzen Welt sichern sollte. Das war der Völkerbund. Viele der einflussreichen Mächte jener Zeit – allen voran die USA, die Sowjetunion oder das Deutsche Reich – waren aber nicht oder nur zeitweise bereit, Mitglied zu werden. Der Völkerbund konnte damit auch in den Konflikten der 1930er-Jahre und schließlich beim Ausbruch des 2. Weltkriegs nichts bewirken.

Nach Ende des 2. Weltkriegs wurde ein Neuanfang mit der Gründung der Vereinten Nationen (United Nations – UN oder United Nations Organisation – UNO) gesetzt. Der UNO gehörten von Anfang alle maßgeblichen und einflussreichen Staaten an. Ihre Ziele sind die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit, die Entwicklung besserer, freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen, die internationale Zusammenarbeit, die Lösung globaler Probleme und die Förderung der Menschenrechte. Viele dieser Ziele können nur sehr langsam erreicht werden, und es gibt viele Rückschläge. Zugleich darf nicht übersehen werden, dass es mit der UNO jetzt schon über 60 Jahre ein Forum gibt, in dem Vertreterinnen und Vertreter aller Staaten der Welt zusammenkommen und auch in sehr schwierigen Situationen miteinander diskutieren.

Österreich ist der UNO 1955 beigetreten, nachdem es seine Unabhängigkeit wiedererlangt hatte (siehe Text Freiheit). Seit den 1950er-Jahren haben Teilorganisationen der UNO ihren Sitz in Wien. Seit 1980 ist Wien einer der vier Hauptsitze der UNO weltweit.

1948 hat die UNO die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte beschlossen. Sie ist ein Bekenntnis zu den allgemeinen Grundsätzen der Menschenrechte. Ihr kommt eine große Bedeutung zu, weil ihr Anspruch die ganze Welt erfasst. In vielen Konflikten, in Kämpfen gegen Unterdrückung und Diktaturen, ist sie zum Maßstab und Leitbild für Millionen Menschen und viele Staaten geworden. Aber – und das ist entscheidend: Es handelt sich um eine Erklärung und nicht um ein Gesetz. Die UNO verfügt über kein Gericht, vor dem die Rechte, die hier aufgezählt sind, durchgesetzt werden könnten.

Der Europarat und die Europäische Menschenrechtskonvention

Der 1. und der 2. Weltkrieg hatten ihren Ausgang von Europa genommen. Ganz Europa war von ihren verheerenden Wirkungen betroffen. Und schon 1945 war klar, dass Europa geteilt bleiben würde: Eine große Gruppe von Staaten im Westen, Norden und im Zentrum des Kontinents (einschließlich Italiens im Süden) wurde (wieder) demokratisch. Andere Staaten im Zentrum (wie die Tschechoslowakei), im Osten und Südosten (wie Rumänien und Bulgarien) kamen unter den Einfluss der Sowjetunion. In Portugal und Spanien konnten sich die Diktaturen, die in den 1930er-Jahren entstanden waren, halten.

In den demokratischen Staaten wurde nun nach neuen politischen Wegen gesucht. Sie sollten dazu dienen, Demokratie, Freiheit und Menschenrechte zu sichern, in Zukunft Kriege zu vermeiden und Europa wirtschaftlich und kulturell wieder aufzubauen. Dazu wurde 1949 der Europarat gegründet, der seinen Sitz in der französischen Stadt Strasbourg hat. Der Europarat soll die Zusammenarbeit zwischen den Staaten Europas fördern. Österreich ist dem Europarat 1956 beigetreten. Heute gehören ihm 47 Staaten an.

Am wichtigsten unter allen Initiativen des Europarats ist die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Alle Staaten, die diesen Vertrag unterzeichnet haben, verpflichten sich, die Rechte, die er jedem Menschen gewährt, umzusetzen, zu wahren, und zu schützen. Dazu gehören das Recht auf Leben, das Verbot der Folter, das Recht auf Freiheit und Sicherheit, das Recht auf ein faires Verfahren, das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, die Freiheit der Meinungsäußerung, das Recht auf Eheschließung und das Diskriminierungsverbot.

Diese Rechte können – im Unterschied zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte – auch durchgesetzt werden. In Österreich ist die Menschenrechtskonvention sogar zu einem Teil der Bundesverfassung gemacht worden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg kann von Menschen aus allen Mitgliedstaaten des Europarats angerufen werden. Er prüft, ob die Gesetzgebung, die Rechtsprechung oder die Verwaltung eines Staates die Menschenrechtskonvention verletzt haben. Seinen Urteilen kommt großer Einfluss in ganz Europa zu.

Die Europäische Union

Die Schaffung der Menschenrechtskonvention und die Garantie, dass diese Rechte von einem europäischen Gericht geschützt werden, stellte einen großen Schritt dar, der nur wenige Jahre zuvor unmöglich schien. Aber es war vielen klar, dass es, um Frieden zu sichern und Zusammenarbeit statt Konkurrenz zu fördern, mehr braucht – nämlich Demokratie und Rechtsstaat, soziale Sicherheit und wirtschaftliche Zusammenarbeit. Und es war ihnen auch klar, dass ein solches „mehr“ viele kleine Schritte und viel Zeit erfordern würde.

1950, also schon ein Jahr nach der Gründung des Europarats, hatte der französische Außenminister Robert Schuman vorgeschlagen, die Kohle- und Stahlindustrie in Deutschland und Frankreich durch eine gemeinsame Behörde zu regeln. Wenige Jahre zuvor hätte man ihn dafür noch ausgelacht: Warum sollten diese beiden Länder, die seit Jahrzehnten immer wieder Krieg gegeneinander geführt hatten, genau das, was sie für eine starke Industrie und die Erzeugung von Waffen brauchten, gemeinsam regeln? Nach dem Ende des 2. Weltkriegs aber war klar, dass in Europa Frieden nur durch wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit gesichert werden könne. Belgien, Italien, Luxemburg und die Niederlande schlossen sich dieser Bewegung an. 1951 gründeten sie gemeinsam mit Deutschland und Frankreich die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS).

Die vier Grundfreiheiten

Die neue Organisation bewährte sich. Ihre Mitglieder entschlossen sich daher, 1957 auch eine Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zu gründen. Gemeinsam sollten vier „Grundfreiheiten“ verwirklicht werden:

Die Freiheit des Warenverkehrs soll unbeschränkten Handel zwischen den Mitgliedstaaten ermöglichen.

Die Freiheit des Personenverkehrs ermöglicht es, jedem Bürger und jeder Bürgerin eines Mitgliedstaats in anderen Mitgliedstaaten zu arbeiten und zu wohnen.

Die Dienstleistungsfreiheit garantiert, dass Unternehmen, die in einem Mitgliedstaat ihren Sitz haben, ihre Leistungen auch in jedem anderen Mitgliedstaat anbieten und durchführen dürfen.

Die Freiheit des Kapital- und Zahlungsverkehrs stellt sicher, dass auch Geld und Wertpapiere in und zwischen allen Mitgliedstaaten frei gehandelt und versendet werden können.

Der Schwerpunkt dieser neuen Gemeinschaft lag also im Bereich der Wirtschaft. Dahinter stand die Idee, dass Wirtschaft und Industrie nicht mehr ein Grund für Kriege sein sollten. Sie sollten die Grundlage für eine friedliche Zusammenarbeit, die Hebung des Wohlstands und die Verbesserung des Lebensstandards aller Menschen in Europa werden.

Der Markt kann nicht alles regeln

Eine solche Form der Zusammenarbeit kann sich jedoch, und das war den Gründern von Anfang an klar, nicht darauf verlassen, dass „der Markt schon alles regeln wird.“ Daher wurden und werden viele Maßnahmen gesetzt, um etwa die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu verbessern. Dazu gehört vor allem auch die Gleichbehandlung im Arbeits- und Wirtschaftsleben – zunächst zwischen den Menschen aus verschiedenen Mitgliedstaaten, dann aber vor allem zwischen Mann und Frau, Menschen unterschiedlicher Herkunft oder Religion usw. (siehe Text Gleichberechtigung).

Dieser Weg der Europäischen Gemeinschaft wurde auch von anderen Staaten mit großem Interesse verfolgt. Aus den sechs Mitgliedstaaten von 1957 sind heute 27 geworden. Österreich ist 1995, nach einer sehr langen politischen Diskussion, beigetreten. Viele Staaten, wie Spanien, Polen oder die Tschechische Republik wurden nur wenige Jahre, nachdem sie zu Demokratien geworden waren, aufgenommen. Damit wird deutlich, dass die Mitgliedschaft nicht bloß wirtschaftliche Bedeutung hat. Sie sollte wichtig für die Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Europa werden. Sie ist, wie es oft heißt, eine „Rechtsgemeinschaft“.

Mit der Zeit haben sich die Mitgliedstaaten entschlossen, nicht nur viele weitere Bereiche gemeinsam zu regeln – im Umweltschutz, bei Bildung und Kultur, im Straßen- und Bahnverkehr. Sie wollen auch in der Außenpolitik, im Bereich der Polizei und Sicherheit und bei den Gerichten zusammenarbeiten. Aus der Europäischen (Wirtschafts-) Gemeinschaft haben sie die Europäische Union (EU) gemacht, die seit 1993 besteht.

Nicht „Brüssel“ entscheidet – alle tun dies gemeinsam

Das besondere an der EU ist, dass sie nicht nur gemeinsame Regelungen erlässt, sondern dass sie auch über viele gemeinsame Einrichtungen verfügt. Dazu gehört die Europäische Kommission, die – vereinfacht gesprochen – die Verwaltung und Durchführung der gemeinsamen Anliegen besorgt. Ihre Aufgabe ist es auch, neue Themen und Programme zu entwickeln und gemeinsame Regelungen vorzubereiten. Im Rat kommen die Vertreterinnen und Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zusammen. Hier werden – sehr oft einstimmig – die Entscheidungen in der EU getroffen. Der Rat entscheidet aber nicht alleine. In sehr vielen Angelegenheiten braucht er die Zustimmung des Europäischen Parlaments. Seine Abgeordneten werden in jedem Mitgliedstaat gewählt. In Österreich werden 19 Abgeordnete gewählt. Sie können auch im Nationalrat und Bundesrat mitdiskutieren, wenn EU-Themen behandelt werden. Es gibt auch einen Europäischen Gerichtshof. Er entscheidet nicht nur in Konflikten zwischen den Mitgliedstaaten und Einrichtungen der EU. Jede/r, der in der EU lebt, kann sich in europarechtlichen Fragen an ihn wenden. Wenn ein Gericht in einem Mitgliedstaat nicht sicher ist, wie es eine europarechtliche Frage bewerten soll, kann es den Europäischen Gerichtshof um seine Meinung fragen.

Vieles, was heute in der EU besteht, ist ähnlich wie in einem Staat. Aber die EU ist kein Staat. Sie ist auch keine Macht, die ihren Mitgliedern diktiert, was sie zu tun haben. Alle Entscheidungen in der EU werden von den Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedstaaten im Rat und im Parlament getroffen. Es ist genau geregelt, was gemeinsam in der EU gemacht werden kann, und wofür jeder Mitgliedstaat selbst zuständig ist. Mit der Zahl der Aufgaben und der Mitglieder sind aber viele dieser Verhandlungen komplizierter geworden. Die Interessen der einzelnen Mitglieder sind oft sehr verschieden, und es kann lange dauern, bis ein Kompromiss gefunden wird.

Zählt nur der Erfolg?

Von Beginn an haben Regierungsvertreterinnen und -vertreter die EU geprägt. In den Mitgliedstaaten selbst hat es wenig Diskussion darüber gegeben. Vielmehr herrschte die Einstellung vor: Wenn es allen nützt, was wir machen, wird sich keiner beklagen. Die Regierungen konnten davon in zweifacher Weise profitieren: gemeinsam konnten sie – oft sehr wichtige und notwendige – Vorhaben umsetzen, die sie in ihrem Staat allein nicht geschafft hätten. Zugleich konnten sie, wenn es schwer war, gemeinsame Entscheidungen zu finden, oder wenn sie „zuhause“ für eine EU-Maßnahme kritisiert wurden, sagen, dass „Brüssel (also die EU) schuld wäre“ und sie es ohnehin ganz anders gewollt hätten.

Vieles, das die EU gemeinsam durchgesetzt hat, ist für die Menschen in Europa heute ganz selbstverständlich. Das betrifft nicht nur den jahrzehntelangen Frieden, sondern vor allem ganz alltägliche Umstände wie Reisefreiheit, Handelsfreiheit, einfache Banküberweisungen in der ganzen EU, Konsumentenschutz, Bildungsmöglichkeiten. Kaum jemand möchte das aufgeben. Aber dennoch gibt es vor allem seit den 1990er-Jahren bei vielen eine zunehmende Skepsis gegenüber der EU.

Ein Grund dafür liegt darin, dass die EU lange nur eine Angelegenheit der Regierungen war, und dass nur wenige Anstrengungen unternommen worden sind, um die Bürgerinnen und Bürger einzubinden. Lange hat man gesehen, dass die Menschen zwar den Nutzen der EU schätzen, man hat sie aber nicht aktiv an der europäischen Integration beteiligt. So wurde schon vor längerem festgestellt, dass demokratische Verfahren in der EU zu gering sind. Man spricht von einem „Demokratiedefizit.“ Manches hat sich seither verändert, und es gibt viele Initiativen der Kommission und des Europäischen Parlaments, um Menschen ihre Tätigkeit zu erklären, sie über Vorhaben zu informieren und Möglichkeiten zu schaffen, um sie direkt einzubinden. Dazu gehört auch, dass die Parlamente in den EU-Mitgliedstaaten viel stärker in europäische Debatten und Entscheidungen eingebunden werden. Aber für viele Menschen bleibt „Europa“ weit weg von ihrem Alltag, kompliziert und schwerfällig.

Toleranz und Achtung von Anderen als Garant für Frieden

Die Besonderheit der EU ist, dass sich in ihr Staaten und Völker zusammengeschlossen haben, die eine lange gemeinsame (und oft durch Konflikte geprägte) Geschichte haben. Zugleich gibt es zwischen ihnen viele Unterschiede – in der Sprache, der Kultur, der Politik, der Bildung, dem Umgang mit Religionen. Der Umgang damit setzt die Bereitschaft zu Toleranz und Achtung vor Anderen voraus.

Lange Zeit war die Entwicklung der EU durch die Zunahme von Wohlstand geprägt. Das hat sich in den letzten Jahren verändert. Jetzt geht es um den Umgang mit schwierigen wirtschaftlichen Entwicklungen, den hohen Schulden vieler Staaten und Flüchtlingen. In zahlreichen Staaten, die an die EU grenzen, finden Kriege statt und die politische Situation ist sehr unsicher. Viele Menschen fragen sich, ob es ohne die EU nicht besser wäre. Politische Parteien in vielen europäischen Staaten fordern, dass „ihr Staat“, „ihre Nation“ wieder alles alleine entscheiden und nicht auf andere Rücksicht nehmen soll. Damit wird die europäische Einigung und die europäische Rechtsgemeinschaft in Frage gestellt. Die Antwort, wie einzelne Staaten die Herausforderungen unserer Zeit bewältigen sollen, wird aber offen gelassen.

Dauerhafter Frieden in Europa ist erst dadurch möglich geworden, dass die Staaten zusammenarbeiten und eine Rechtsgemeinschaft bilden. Heute sind die europäischen Staaten so miteinander verbunden, dass sie in der Lösung vieler Probleme aufeinander angewiesen sind. Das trifft auch auf jene Staaten zu, die nicht der EU angehören. Sie haben mittlerweile viele Verträge mit der EU abgeschlossen und nehmen an vielen ihrer Programme teil. Im Unterschied zu den Mitgliedern der EU können sie über vieles aber nicht mitbestimmen. Sie müssen in den allermeisten Fällen akzeptieren, was in der EU bereits beschlossen wurde.

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