Gewaltenteilung und Menschenrechte/Freiheit

Gewaltenteilung ist, das hat diese Serie gezeigt, eine ziemlich komplizierte Angelegenheit. Das Bild der drei Gewalten ist klar und einfach zu verstehen, es lässt aber auch viele Fragen offen. In der Bundesverfassung wird (genauso wie in vielen anderen Verfassungen) deutlich, dass es viele Beziehungen, Verschränkungen und Beschränkungen zwischen den Einrichtungen der Verfassung und des Staates gibt. 

Das macht schnelles Entscheiden und Durchgreifen schwierig. Und das kann bei vielen Leuten auch Frust erzeugen. Staaten ohne Gewaltenteilung haben gar nicht so wenige Bewunderer. Hier scheint vieles klarer, schneller, eindeutiger. 

Was bei der Teilung und Beschränkung der Einrichtungen des Staates als Schwäche erscheint, sind aber die größten Stärken: Sie spiegeln die Vielfalt und die Möglichkeiten, die Demokratie und Menschenrechte auszeichnen, auch in der Organisation des Staates wider. Sie beauftragen viele Einrichtungen und Menschen mit der Sicherung von Demokratie und Menschenrechten und überlassen das nicht einem. Und sie halten unser politisches System offen – wenn etwas beschränkt wird, dann gibt es Raum daneben, wenn es viele Einrichtungen des Staates gibt, dann stehen Menschen auch viele Wege offen, mitzugestalten und ihre Rechte zu wahren. 

Wenn die Aufgaben der Einrichtungen des Staates und ihre Beziehungen zueinander verändert werden, dann ist das keine „technische Angelegenheit“ (die alles einfacher/effizienter oder so ähnlich macht). Wenn Gerichten das Budget gekürzt wird, wenn nur mehr die Regierung bestimmt, wer Richterin oder Richter wird, wenn ein Minister bestimmt, welcher Richter einen Fall entscheidet – dann hat das große Auswirkungen auf jeden der (wann auch immer) vor Gericht muss. Wenn das Verfahren im Parlament nur mehr im Schnelldurchlauf durchgeführt wird, haben die Oppositionsparteien und die Öffentlichkeit keine Möglichkeit mehr, sich zu informieren und darauf zu reagieren. Wenn den Bediensteten der Verwaltung jeder Handlungsspielraum genommen wird, dann können sie nicht mehr auf konkrete Situationen und Anliegen eingehen.