Der Nationalrat & das Budget

Wir haben in dieser Serie schon gefragt, ob die Entscheidung über das Budget tatsächlich ein „Königsrecht“ des Parlaments sei (siehe Posting 2). Inzwischen ist aber schon klar geworden, dass die Entwürfe für die Budgetgesetze immer von der Bundesregierung vorgelegt werden. Die Bundesverfassung bestimmt ausdrücklich, dass der Nationalrat (gemeint sind: Abgeordnete des Nationalrates) nur dann einen solchen Vorschlag einbringen darf, wenn die Bundesregierung ihren Pflichten nicht rechtzeitig nachkommt (Artikel 51a Bundes-Verfassungsgesetz).

Eine solche Vorgangsweise ist in vielen Ländern üblich. Dahinter steht der Gedanke, dass eine Regierung ja nur dann arbeitsfähig ist, wenn sie die entsprechenden Finanzmittel hat und selbst – zumindest weitgehend – entscheiden kann, wofür sie diese einsetzt.

Wenn der Nationalrat ein „normales“ Gesetz diskutiert, dann kann er eigentlich alles am Gesetzestext ändern. Beim Budget ist das seit 2013 anders. Zuvor konnte der Nationalrat tatsächlich noch jede Zahl und jeden „Budgetposten“ ändern. 2013 wurde aber das Haushaltsrecht neu geregelt (siehe Beitrag “Budget als in Zahlen gegossene Politik“). Seither entscheidet der Nationalrat nur mehr über „die großen Brocken“, die den einzelnen Ministerien und Einrichtungen des Bundes zugeteilt werden. Und er entscheidet über die „Wirkungsziele“, also darüber, was mit den Geldmitteln erreicht werden soll. Beides kann auch geändert werden. Wie aber die genaue Aufteilung in den Ministerien und Dienststellen erfolgt, ist jetzt deren Sache. Der Nationalrat wird darüber informiert, er kann aber nichts daran ändern.

Noch etwas ist besonders: Der Bundesrat hat beim Budget kein Mitspracherecht. Er kann also kein Veto einlegen. Das Budget soll allein Sache des Bundes sein!