Nationalratssitzungssaal Österreichisches Parlament, Foto: Anna Konrath

DEMOKRATIE

Demokratie kommt aus dem Griechischen und bedeutet „Herrschaft des Volkes“. Das heißt, das Volk – und nicht einzelne Personen – hat die Macht, politische Entscheidungen zu treffen. Heute verstehen wir unter Demokratien Staaten, in denen

  • die Lösung sozialer und politischer Fragen in öffentlicher Diskussion erfolgt,
  • die Amtsträgerinnen und -träger des Staates (z. B. Bundespräsident, Regierung, Mitglieder des Parlaments) ihre Entscheidungen und Handlungen gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern verantworten und
  • regelmäßig freie Wahlen stattfinden, in denen Personen für wichtige Ämter (z. B. Bundespräsidentin) oder als Mitglieder staatlicher Einrichtungen (z. B. Parlament) von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden.

Frei und gleichberechtigt

In der Demokratie ist sichtbar und öffentlich, wer Politik gestaltet. Entscheidungen, die das Leben aller Menschen in einem Staat betreffen, können hier nicht im Geheimen oder von der immer gleichen Gruppe von Menschen getroffen werden. In der Demokratie finden Auseinandersetzungen in offener Form statt. Menschen können frei Kritik äußern, selbst politisch aktiv werden und bei den Wahlen neue Parteien oder Personen wählen.

Die Geschichte der Demokratie hat vor 2500 Jahren im heutigen Griechenland begonnen. Sie wurde dort zuerst als „Isonomie“ bezeichnet. Das bedeutet Gleichheitsordnung. Freilich galten damals nur wenige Menschen als „Gleiche“, nämlich nur freie Männer. In der modernen Demokratie soll dieser Anspruch aber für alle Bürgerinnen und Bürger verwirklicht werden. Sie sollen frei und gleichberechtigt die Politik und ihr Zusammenleben im Staat gestalten können, unabhängig von Besitz, Geschlecht und Herkunft.

Das Versprechen der Demokratie

Beide Bezeichnungen – Herrschaft des Volkes und Gleichheitsordnung – bringen das auf den Punkt, was eine Demokratie ausmacht: Menschen werden nicht fremdbestimmt (etwa von einem Kaiser, einem Diktator oder einem anderen Staat), sondern machen sich selbst (frei) die Regeln aus, nach denen sie leben. Und sie achten sich dabei als Gleiche: jede und jeder hat die Möglichkeit, selbst mitzudiskutieren. Bei Wahlen können sie selbst mitentscheiden und sich der Wahl stellen.

Das ist das Versprechen der Demokratie: Wir wollen als freie und gleichberechtigte Menschen zusammenleben. Demokratie verspricht nicht, dass alle Menschen ein gutes Leben führen können. Demokratie verspricht nicht, dass alle Probleme im Zusammenleben leicht gelöst werden können. Demokratie verspricht nicht, dass Konflikte aufhören und alle „einer Meinung“ sind. Demokratie verspricht auch nicht, dass es keine Herrschaft mehr gibt. Sie verspricht auch nicht, dass jeder Mensch bei allen Regeln mitbestimmen kann.

Demokratie verspricht aber, dass es möglich ist, Konflikte friedlich auszutragen. Demokratie sichert, dass es ganz genau festgelegte Regeln gibt, nach denen gewählte Vertreterinnen und Vertreter im Parlament Regeln, die für alle gelten, beschließen können. Und Demokratie sichert auch, dass diese Regeln und die Menschen, die sie beschließen, kontrolliert werden.

Das Versprechen der Bürgerinnen und Bürger

Neben dem Versprechen der Demokratie, dass alle frei und gleichberechtigt miteinander leben können, braucht es auch ein Versprechen der Bürgerinnen und Bürger. Damit Demokratie gut funktioniert, müssen sich die Menschen für Demokratie interessieren und sie müssen auch wissen, wo und wann sie sich einbringen können. Schülerinnen und Schüler lernen daher im Fach „Politische Bildung“ darüber, wo und wann politische Entscheidungen getroffen werden. Auch Erwachsene sind aufgefordert, sich zu informieren und zum Beispiel an Wahlen teilzunehmen. Das ist wichtig, denn jede Demokratie lebt von aktiven, engagierten Bürgerinnen und Bürgern.

Demokratie heißt nicht, dass nur die Mehrheit bestimmt

Demokratie sichert Freiheit und Gleichheit für alle. Darum gibt es Grenzen für das, was die Mehrheit in einer Demokratie beschließen darf.

Die Verfassung gibt genaue Regeln und Grenzen dafür vor. Die Regeln sollen sicherstellen, dass politische Diskussionen in fairer Weise geführt werden können, dass sich alle informieren können, und dass Entscheidungen in genau festgelegten Verfahren getroffen werden. Die Grenzen bestimmen, was die Mehrheit nicht angreifen darf: Die Menschenrechte und die Rechte von jenen, die in der Minderheit sind.

Wichtig ist dabei, dass die verschiedenen Elemente einer Demokratie sich gegenseitig kontrollieren. Dies betrifft zum Beispiel die Verwaltung, die von der Regierung kontrolliert wird, deren Handlungen wiederum vom Parlament überprüft werden. Verwaltung, Regierung und Parlament werden von den Gerichten kontrolliert und alle zusammen werden von unabhängigen Medien und der Öffentlichkeit beobachtet. Auch wenn also eine oder mehrere Parteien eine Mehrheit in Parlament und Regierung haben, werden sie trotzdem in einer Demokratie niemals über alle Macht im Staat verfügen.

Bereitschaft zum Kompromiss

Damit eine Demokratie bestehen kann, müssen Menschen bereit sein, miteinander zu diskutieren. Demokratie braucht Respekt füreinander. Menschen müssen jenen, die anderer Meinung sind, Gelegenheit geben, ihre Argumente vorzubringen. Demokratische Diskussionen brauchen daher Zeit. Demokratische Entscheidungen sind daher oft ein Kompromiss, in den viele Meinungen einfließen.

In den 1920er-Jahren haben in Österreich viele Menschen die Demokratie abgelehnt. Scharfe Auseinandersetzungen, Anfeindungen und Gewalt auf der Straße beherrschten die Politik. Damals hat sich der Jurist Hans Kelsen für faire Auseinandersetzungen und Kompromisse stark gemacht. Kelsen hat gesagt:

„Mehrheit und Minderheit müssen sich miteinander verständigen können, wenn sie sich miteinander vertragen sollen. In der Realität der Demokratie beruht das soziale Gleichgewicht vielleicht tatsächlich mehr auf einem Sich-gegenseitig vertragen als in der Diktatur, wo es nur gilt, die gemeinsame Last der Herrschaft zu ertragen.“

Demokratische Verfahren

Damit Demokratie funktionieren kann, braucht sie faire Verfahren. Es reicht nicht aus, dass Menschen auf die Straße gehen, und etwas fordern. Es darf nicht sein, dass sich in einer Demokratie nur diejenigen durchsetzen, die mehr Geld haben, lauter oder rücksichtsloser als die anderen sind. Das wäre eine Missachtung des demokratischen Versprechens.

Im Lauf der Geschichte und in unterschiedlichen Teilen der Welt wurden verschiedene Verfahren und Vorstellungen von Demokratie entwickelt. Für Demokratie, wie sie in der österreichischen Bundesverfassung geregelt ist, sind folgende Punkte wichtig:

In demokratischen Verfahren erhalten Menschen das Recht, ihre Meinung zu sagen. Und sie verpflichten jeden, der daran teilnimmt, die Meinung anderer anzuhören. Demokratie ist auf Vielfalt angewiesen und sichert Vielfalt. Wenn sich immer nur eine Meinung durchsetzen kann, können wir die Bereitschaft verlieren, die Vielfalt in der Menschen leben können, anzuerkennen.

Demokratische Verfahren schaffen die Möglichkeit zu einer öffentlichen Auseinandersetzung und damit zum Verständnis der verschiedenen Positionen und Vorschläge. Demokratische Verfahren regeln auch, wer schließlich eine Entscheidung treffen kann, die für alle gilt.

Demokratische Verfahren können immer wieder von Neuem begonnen werden. In einer Demokratie gibt es keine endgültigen Entscheidungen. Demokratie ist darauf angewiesen, dass Entscheidungen überprüft werden. Wir sprechen von demokratischer Kontrolle. Demokratie lebt von der Offenheit für Neues und der Einsicht, dass man es beim nächsten Mal anders oder besser machen kann.

Orte der Demokratie

Demokratische Verfahren brauchen Orte, an denen sie stattfinden können. Es braucht Räume, die Menschen mit Demokratie verbinden, und an denen sie zusammenkommen können. Orte, an denen sie einander gegenüber stehen. Die österreichische Bundesverfassung bestimmt, dass Parlamente der wichtigste Ort sind, um Entscheidungen, die für alle gelten, zu treffen. Alles, was Regierung, Verwaltung, Polizei und Gerichte tun, muss in einem Gesetz geregelt sein. Jedes Gesetz muss in einem Parlament beschlossen werden.

Alle Bürgerinnen und Bürger Österreichs wählen den Nationalrat. Die 183 Mitglieder des Nationalrates diskutieren über Gesetze und Regeln, die für ganz Österreich gelten. Sie beschließen aber nicht nur die Gesetze, sondern achten auch darauf, wie diese von der Bundesregierung und der Verwaltung angewendet werden.

Weil Österreich ein Bundesstaat (siehe Text Staatsaufbau) ist, sollen auch die neun Bundesländer ihre Meinungen in demokratischen Verfahren einbringen können. Dafür gibt es den Bundesrat. Seine Mitglieder werden von den Landtagen gewählt. Sie haben das Recht, einer Entscheidung des Nationalrates über ein Gesetz zu widersprechen.

In jedem Bundesland gibt es einen Landtag. Seine Mitglieder werden von allen Bürgerinnen und Bürgern eines Bundeslandes gewählt. Der Landtag wählt die Landesregierung. Er berät und entscheidet über alle Angelegenheiten, für die ein Bundesland zuständig ist.

In jeder Gemeinde gibt es einen Gemeinderat, in dem wichtige Anliegen vor Ort besprochen und entschieden werden. In manchen Gemeinden ist es auch üblich, dass Bürgerversammlungen stattfinden, an denen alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde teilnehmen können.

In Bürgerinitiativen und Volksbegehren können alle Bürgerinnen und Bürger ihre Ideen und Standpunkte in Gemeinderäte und Parlamente einbringen. Bei Volksbefragungen können sie Stellung zu bestimmten Fragen nehmen. In Volksabstimmungen haben die Bürgerinnen und Bürger – nicht die Parlamente – das letzte Wort darüber, ob ein Gesetz beschlossen wird oder nicht.

Parteien und Öffentlichkeit

Demokratien bestehen nicht nur aus einzelnen Personen, die alleine ihre Meinung sagen. In einer Demokratie leben Menschen, die sich in Vereinen, in Interessensgruppen, in Religionsgemeinschaften usw. organisieren. Diese Organisationen werden oft als Zivilgesellschaft bezeichnet. Über die Zivilgesellschaft und ihre Organisationen werden Meinungen und Interessen zusammengefasst, werden neue, oft spontane Initiativen begonnen. Sie kann auch die Wachsamkeit und das Interesse für alle Vorgänge im Staat, die es in einer Demokratie braucht, fördern. Die Zivilgesellschaft ist aber auch wichtig, wenn es um unser Zusammenleben geht. Viele Menschen sind freiwillig und ehrenamtlich in Hilfseinrichtungen wie der Freiwilligen Feuerwehr oder dem Roten Kreuz tätig. Es geht der Zivilgesellschaft nicht nur darum, sich für eigene Anliegen stark zu machen, sondern auch darum, das Miteinander in unserem Land zu gestalten.

Die Zivilgesellschaft kann aber demokratische Verfahren und Einrichtungen wie Parlamente nicht ersetzen. In der Demokratie braucht es auch Verfahren, die dafür sorgen, dass diese demokratischen Einrichtungen nach für alle gleich gültigen Regeln besetzt werden. Dabei kommt den politischen Parteien eine zentrale Rolle zu. Politische Parteien sind Gruppen von Menschen, die gemeinsam politische Entscheidungen mitgestalten und treffen wollen. Ihr Ziel ist es, bei Wahlen möglichst viele Stimmen zu gewinnen und dann eine einflussreiche Rolle in einem Gemeinderat, einem Parlament oder einer Regierung wahrnehmen zu können.

In Österreich sind neben den Parteien auch die Sozialpartner sehr wichtig. Das sind die Organisationen der Wirtschaft und der Arbeitnehmerinnen und -nehmer. Sie müssen in den sogenannten Kammern (Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, Landwirtschaftskammer usw.) organisiert sein. In Gewerkschaften und Verbänden (z. B. Industriellenvereinigung) kann man freiwillig Mitglied werden. Auch die Sozialpartner haben die Aufgabe, Interessen zu vertreten. Sie sind wichtige und einflussreiche Gesprächs- und Verhandlungspartner der Regierung und der Parteien.

Foto: Anna Konrath

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