Bibliothek des Österreichischen Parlaments, Foto: Anna Konrath

BILDUNG, ÖFFENTLICHKEIT & MEDIEN

In einer Demokratie ist jeder Mensch gleichberechtigt. Niemand muss in einer Demokratie nachweisen, dass sie oder er sich gut mit Politik, Wirtschaft oder Recht auskennt, um sich an politischen Diskussionen beteiligen zu können. Wer an einer Wahl teilnehmen möchte, muss wahlberechtigt sein: Er/Sie muss dafür nur ein bestimmtes Alter erreicht haben. Nur wenn man bestimmte Verbrechen begangen hat, darf ein Gericht jemand vom Wahlrecht ausschließen.

Anforderungen im Zusammenleben

Das Zusammenleben von Menschen in einer vielfältigen Gesellschaft und in einem demokratischen Staat ist aber oft nicht einfach. Ein Leben in Freiheit, in dem es auch immer wichtig ist, die Freiheit der anderen zu respektieren, kann anspruchsvoll sein. Die Anerkennung anderer Menschen als gleich, und die Anforderungen, die daraus im Umgang miteinander folgen, ist für viele mit großen Herausforderungen verbunden – weil sie etwa anders erzogen worden sind, weil sie Vorurteile haben, weil sie es einfach nicht wollen. Politische Debatten und die Suche nach Kompromissen können zu Enttäuschungen führen.

Demokratie braucht Unterstützung

In einer Demokratie kann niemand gezwungen werden, sich für Politik zu interessieren oder sich politisch zu engagieren. Zwang würde das demokratische Versprechen (siehe Text Demokratie) von Freiheit und Gleichheit in Frage stellen. Damit Demokratie und die Verfassung Bestand haben und gesichert werden, müssen sie aber von möglichst vielen Menschen unterstützt werden. Demokratie und Verfassung brauchen Bürger/innen, die von ihr überzeugt sind, und die sich für sie stark machen. Sie brauchen Bürger/innen, die mit den Anforderungen – und auch mit den Enttäuschungen in einer Demokratie – umgehen können, und die andere ermutigen, es ihnen gleichzutun.

Verfassung einer offenen Gesellschaft

Die Verfassung soll eine offene Gesellschaft sichern – offen für andere Meinungen und Lebensweisen, neue Ideen und Menschen, die neu kommen. Eine offene Gesellschaft braucht offene Menschen. Sie sollen bereit sein, sich mit ihren eigenen Ideen und mit ihrem Umfeld, mit dem, was in Gesellschaft und Staat passiert, kritisch zu befassen. Dafür braucht es Bildung, Zugang zu Informationen und Öffentlichkeit.

Schule und Bildung

Die Verfassung sichert das Recht jedes Menschen auf Bildung. Sie bestimmt, dass in der Schule die Fähigkeiten und das Wissen, die es für das Zusammenleben als freie und gleichberechtigte Menschen braucht, vermittelt werden sollen. Dazu gehört der Umgang mit einer vielfältigen Gesellschaft, die sich auch in den öffentlichen Schulen findet. Dazu gehören auch das Wissen über Geschichte und Kultur, politische Meinungen und Religionen. In Österreich sind Eltern grundsätzlich verpflichtet, dass ihre Kinder – Mädchen und Buben – die Schule besuchen (Schulpflicht). Die Schulpartnerschaft soll sicherstellen, dass Fragen und Probleme in der Schule von Lehrer/inne/n, Eltern und Schüler/inne/n gemeinsam besprochen und geklärt werden.

Freiheit der Wissenschaft

Die Verfassung sichert auch die Freiheit der Wissenschaft und die Universitäten. Das schließt das Hinterfragen von Meinungen und traditionellen Ansichten, Kritik und die Suche nach neuen Erkenntnissen ein. Das ist eine wichtige Voraussetzung für die offene Diskussion sozialer, wirtschaftlicher und politischer Fragen.

Öffentlichkeit und Beteiligung

Die demokratische Verfassung sichert die Öffentlichkeit als Raum für Begegnung, Auseinandersetzung und Diskussion. Jeder Mensch soll – unter Achtung der Freiheit anderer – seine Meinung frei äußern können (siehe Text Freiheit). Menschen sollen die Möglichkeit haben, sich frei zu versammeln, für ein Anliegen zu demonstrieren, sich zusammenzuschließen. Die Verfassung sichert damit die Freiheit, Anliegen und Interessen zu sammeln, Kritik in der Öffentlichkeit und in den Medien zu äußern und auch gegenüber dem Staat sichtbar zu machen.

Wenn Demokratie beschränkt oder abgeschafft werden soll, dann werden als erstes die Freiheit sich zu versammeln, öffentlich zu diskutieren, seine Meinung zu äußern und Kritik zu üben, beschränkt. Meist wird dann auch die Freiheit der Medien eingeschränkt, Journalist/inn/en werden von Politiker/innen kritisiert oder sogar von Polizei und Gerichten verfolgt.

Öffentliche Debatten können die Aufmerksamkeit auf Not, Ungerechtigkeit, Unterdrückung oder Verweigerung von Rechten und Freiheiten lenken. Durch die öffentliche Debatte werden auch andere, die nicht unmittelbar betroffen sind aufmerksam. Sie können die Not oder Ungerechtigkeit, die andere erfahren, zu ihrem Anliegen machen. So wird Politik nicht nur zur Durchsetzung der Interessen einer Gruppe. So wird deutlich, dass Not und Ungerechtigkeit in einer Gesellschaft Fragen sind, die alle betreffen, und die gemeinsam gelöst werden müssen. In Österreich haben solche Bewegungen immer wieder wichtige Impulse für die Politik vermittelt. Die Besetzung der Hainburger Au 1984 hat die Umweltbewegung gestärkt. Das Lichtermeer 1993 ist bis heute eine wichtige Demonstration für Menschenrechte und Toleranz.

Verständigung als Ziel

Meinungs- und Versammlungsfreiheit sind von großer Bedeutung für die Demokratie. Sie können Demokratie aber auch gefährden. In den 1920er-Jahren haben die großen politischen Parteien in Österreich politische Auseinandersetzungen auf den Straßen ausgetragen. Ihre Anhänger/innen standen einander unversöhnlich gegenüber. Auch heute sprechen Menschen „im Namen des Volkes“ oder „im Namen der Mehrheit“. Sie verurteilen jene, die anders denken z. B. als „Feinde des Volkes“. Damit wird die Vielfalt und Offenheit, die eine demokratische Gesellschaft ausmacht, abgelehnt. Das Gespräch wird abgelehnt, und es gilt nur mehr die eigene Meinung.

Damit eine demokratische Öffentlichkeit bestehen kann, braucht es die Bereitschaft zur Verständigung. Es braucht den Respekt für andere und deren Meinung (siehe Text Demokratie).

Sicherung von Öffentlichkeit – Zugang zu Information

Damit öffentliche Auseinandersetzung stattfinden kann, braucht es Information. In der Verfassung wird daher bestimmt, dass politische Entscheidungen in Parlamenten öffentlich sein müssen. Jede/r kann die Abläufe im Parlament im Internet verfolgen. Parlamentssitzungen können von allen besucht werden. Politische Kontrolle (siehe Text Demokratie) hat das Ziel, Informationen für alle zu verschaffen. Alle Gesetze müssen für alle in Österreich verfügbar sein. Auch das erfolgt über das Internet im Rechtsinformationssystem. Wenn jemand vor Gericht geht oder angeklagt wird, findet das Gerichtsverfahren öffentlich statt. Gerichtsurteile werden veröffentlicht und können frei kritisiert werden.

Die Verfassung sichert ein Recht auf Information. Jede/r kann sich mit Fragen an die Verwaltung wenden und Auskünfte verlangen. Viele Informationen über Staat und Verwaltung stehen im Internet zur Verfügung.

Besondere Bedeutung und Verantwortung der Medien

Die Verfassung sichert das Recht auf freie Berichterstattung. Medien – Zeitungen, Fernsehen, Radio, Internetportale – berichten über das, was sie für wichtig halten. Sie setzen damit Schwerpunkte und Meinungen. Viele Menschen verlassen sich darauf, was sie in Zeitungen oder im Internet lesen oder im Fernsehen sehen. Medien kommt damit eine wichtige Rolle in der Demokratie zu. Sie können das Zusammenleben in der Demokratie fördern, sie können aber auch Vorurteile verbreiten und einzelne Meinungen und Stimmungen über andere stellen. Medien werden daher oft als „4. Gewalt“ im Staat bezeichnet – neben Parlament, Verwaltung und Gerichten. Damit wird gesagt, dass sie durch ihre Berichterstattung vieles, was im Staat passiert, beeinflussen können. Damit wird aber auch gemeint, dass sie eine besondere Aufgabe haben, Staat und Parteien zu kontrollieren und die öffentliche Auseinandersetzung, Verantwortung und Verständnis zu fördern.

Foto: Anna Konrath

Die Verwendung aller auf www.unsereverfassung.at zur Verfügung gestellten Texte ist bei Nennung der Quelle kostenfrei möglich.