Bestimmt die Regierung über das Parlament?

In österreichischen Medien, aber auch in den Presseaussendungen von Parteien und Regierungsbüros liest man regelmäßig, dass sich „die Regierung auf ein Gesetz geeinigt hat“ oder „ein Gesetz beschlossen hat“. Ein Blick auf die Seiten des Parlaments zeigt, dass der größte Teil der vom Nationalrat beschlossenen Gesetze auf Regierungsvorlagen zurückgeht. Das heißt, die Bundesregierung hat einen Vorschlag gemacht, den der Nationalrat – sehr oft ohne Änderungen – angenommen hat. Die Mehrheit im Nationalrat garantiert, dass das alles klappt. Ja, und es ist sogar möglich, dass Regierungsmitglieder gleichzeitig Mitglieder des Nationalrates sind! 

Aber wofür haben wir dann noch ein Parlament? Könnte man nicht gleich die Regierung alles beschließen lassen? 

Die Bundesverfassung hat 1920 ein parlamentarisches Regierungssystem geschaffen. Im Hintergrund steht (wie in den allermeisten europäischen Staaten) der Wunsch, stabiles und sicheres Regieren zu ermöglichen. Die Regierung soll sich auf die Unterstützung durch eine Mehrheit der Abgeordneten verlassen können. Sie soll nur dann durch einen Misstrauensantrag oder eine Ministeranklage gestürzt werden können, wenn es eine Mehrheit dafür gibt (also in der Regel gar nicht). Ansonsten soll die Entscheidung bei den Wählerinnen und Wählern liegen. 

Das heißt aber noch lange nicht, dass das Parlament unnötig wäre. Schon der Umstand, dass ein Gesetzesvorschlag nicht bloß im kleinen Kreis der Regierung diskutiert werden kann, sondern durch eine (zumindest teilweise) öffentliche Debatte im Parlament muss, kann eine wichtige Hürde sein. Auch wenn wir es in Österreich gewohnt sind, dass die Abgeordneten der Regierungsparteien eine sehr hohe Disziplin aufweisen: Schon die Tatsache, dass sie auf ihre parlamentarischen Rechte hinweisen, kann ihre Stellung in der eigenen Partei stärken. Außerdem: Nicht jedes Gesetz kann mit (einfacher) Mehrheit beschlossen werden. Gerade in Österreich müssen viele der „großen“ Fragen als Verfassungsgesetz beschlossen werden. Das heißt, es braucht eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat und im Bundesrat. Und dann sitzen die Abgeordneten tatsächlich „am längeren Ast.“ 

Und es kommt noch etwas dazu: Wir müssen vorsichtig sein, wenn wir drei Gewalten unterscheiden, und das Parlament nur als „Gesetzgebung“ sehen. Es hat nämlich viel mehr Aufgaben, und die sind nicht darauf angewiesen, dass es eine Mehrheit braucht, um sie zu erledigen: Das ist zum einen die schon erwähnte öffentliche Debatte, und es sind die Kontroll- und Fragerechte. Jede/r Abgeordnete kann in einer Sitzung mündliche Fragen an die Regierung stellen, fünf Abgeordnete können schriftliche Fragen stellen, die binnen zwei Monaten beantwortet werden müssen. Ein Viertel der Abgeordneten kann die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses verlangen usw. Sicher, das kann sich manchmal ziehen, und die Antworten können dürr ausfallen. Die Rechte und Möglichkeiten sollten aber nicht unterschätzt werden. Außerdem: Es sind nicht bloß die Rechte einzelner Politikerinnen und Politiker – es sind die Rechte des Nationalrates (und auch des Bundesrates) die durchgesetzt werden.