Aber Montesquieu hat doch gesagt…

Wenn über Gewaltenteilung gesprochen wird, fällt oft der Name von Montesquieu. Charles de Secondat, Baron de Montesquieu war ein französischer Gelehrter in der Zeit der Aufklärung. Bis heute wird sein Buch „Vom Geist der Gesetze“ oft zitiert. Es wird wie kein anderes mit der Idee der Gewaltenteilung in Verbindung gebracht. 

Montesquieu griff dabei Gedanken des englischen Philosophen John Locke auf. Der hatte zwei Gewalten – die Legislative und die Exekutive – unterschieden (das ist übrigens auch die Unterscheidung, die die österreichische Bundesverfassung trifft! Mehr dazu im nächsten Posting). Beide haben sich dabei an der Praxis des englischen Parlaments und der Regierung orientiert. 

Montesquieu hat Gewaltenteilung im Staat populär gemacht. Seine Dreiteilung ist bestechend einfach und klar, und sie ist auf ein eindeutiges Ziel, die Sicherung von Freiheit ausgerichtet. Das ist ein Modell, das sich seit den amerikanischen Unabhängigkeitskriegen und der französischen Revolution vor über 230 Jahren gut vermitteln lässt. 

Wenn wir aber genauer nachlesen, dann wird deutlich, dass die Sympathie von Montesquieu einer starken Exekutive gehört. Parlamente sind wichtig, aber sie sollen etwa nicht immer zusammentreten können, um nicht zu stark zu werden. Die Richter sollen „der Mund des Gesetzes sein“ und sind damit den anderen untergeordnet. Napoleon hat unter Berufung darauf den Richtern verboten, Gesetze zu interpretieren. In der Habsburgermonarchie haben Rechtsgelehrte unter Berufung auf Montesquieu die schwache Stellung des Parlaments verteidigt. 

Vor diesem Hintergrund scheint es daher gar nicht so verwunderlich, dass es eigentlich keine moderne Demokratie gibt, in der Montesquieus Ideen ganz umgesetzt wären.